Mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz wurde am 1. April 2014 der Herstellerabschlag für erstattungsfähige Arzneimittel von 6 auf 7% angehoben. Neben diesem gibt es noch weitere Herstellerabschläge in der gesetzlichen Krankenversicherung...
Arzneimittel dienen der Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten. Eine genaue Definition gibt das Arzneimittelgesetz.
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