Landesbasisfallwerte

Landesbasisfallwerte (LBFW) sind eine wichtige Grundlage der Preise von Krankenhausleistungen somatischer Krankenhäuser.

Die Relativgewichte der Fallpauschalen im DRG-System (Diagnosis Related Groups) werden mit den LBFW multipliziert, um die abzurechnenden Entgelte für voll- oder teilstationäre Leistungen zu ermitteln. Seit dem Jahr 2010 gilt für alle somatischen Krankenhäuser eines Bundeslandes ein einheitlicher Landesbasisfallwert. Davon gesondert berechnet werden Pflegeentgelte, Zusatzentgelte, krankenhausindividuelle Entgelte, Zu- und Abschläge, Erlöse aus Wahlleistungen, Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlungen und ambulante Leistungen.

Der Landesbasisfallwert dient vor allem dazu, voraussichtliche allgemeine Kostenentwicklungen im DRG-System zu berücksichtigen. Die Vertragsparteien auf Landesebene (Landeskrankenhausgesellschaften, Verbände der Krankenkassen) vereinbaren jährlich den Landesbasisfallwert für das Folgejahr. Die Veränderung des Landesbasisfallwerts gegenüber dem Vorjahr ist grundsätzlich durch eine Obergrenze in Abhängigkeit von der Entwicklung des Veränderungswertes nach Paragraph 9 Absatz 1b Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes begrenzt. Eine Ausnahme bildet die Möglichkeit, Tariferhöhungen für Löhne und Gehälter in bestimmten Fällen auch darüber hinaus zu berücksichtigen.

Bei Einführung des DRG-Systems wiesen die Landesbasisfallwerte – historisch bedingt – deutliche Unterschiede auf. In den vergangenen Jahren wurden die Landesbasisfallwerte schrittweise angeglichen. Durch die gesetzliche Annäherung der Landesbasisfallwerte wurden die früheren Preisunterschiede erheblich vermindert. Zugleich ist hierdurch in der Mehrzahl der Länder eine nachhaltige Erhöhung der Preise für Krankenhausleistungen eingetreten.

Stand: 15. Juli 2024

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