Kennzahlen, Daten, Bekanntmachungen

Informationen zu Erhebungen der Krankenversicherungsträger

Bekanntmachungen der Grundlohnrate (§ 71 Abs. 3 SGB V)

Hinweis zur Bekanntmachung der Grundlohnrate 2026

Die vom Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 71 Abs. 3 SGB V am 14. September 2026 im Bundesanzeiger bekanntgegebene Grundlohnsteigerung wurde auf der Grundlage der vierteljährlichen Rechnungsergebnisse der Krankenkassen und des Gesundheitsfonds ermittelt und für das Jahr 2027 um einen Prozentpunkt verringert. Der Wert beträgt nach Verringerung um einen Prozentpunkt im gesamten Bundesgebiet +3,42 Prozent.

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Stand: 4. August 2026

Hinweis
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