Förderung des ehrenamtlichen Engagements

Das bürgerschaftliche Engagement in der Pflege wird von der Pflegeversicherung mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt und gestärkt.

Mit der zunehmenden Zahl der Pflegebedürftigen steigt sowohl der Bedarf an ausgebildeten Pflegekräften als auch der Bedarf an Menschen, die ehrenamtlich in der Pflege tätig sind. Deshalb stellt die Pflegeversicherung Fördermittel bereit für

  • den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag,
  • den Auf- und Ausbau und die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen sowie
  • Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige sowie andere Gruppen von Pflegebedürftigen, deren Versorgung in besonderem Maße der strukturellen Weiterentwicklung bedarf.

Bei den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die gefördert werden können, handelt es sich insbesondere um ehrenamtlich geprägte Betreuungsangebote (zum Beispiel Tagesbetreuung, Einzelbetreuung), Angebote zur Entlastung von Pflegepersonen gezielt in ihrer Eigenschaft als Pflegende (zum Beispiel durch Pflegebegleiter) oder Angebote zur Entlastung im Alltag (zum Beispiel in Form von praktischen Hilfen). Gefördert werden können außerdem sogenannte Initiativen des Ehrenamts, also Gruppen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen zum Ziel gesetzt haben.

Fördermittel der Pflegeversicherung stehen außerdem für die strukturierte Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken zur Verfügung. Ziel ist es, die Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen zu verbessern sowie die Prävention zu stärken. In diesen Netzwerken schließen sich auf freiwilliger Basis verschiedene Akteure zusammen, die an der Versorgung Pflegebedürftiger beteiligt sind. An solchen regionalen Netzwerken können sich in ihrem jeweiligen Einzugsgebiet auch organisierte Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen beteiligen.

Wertvolle Hilfe und Anregungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geben zudem insbesondere auch Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Bei Selbsthilfegruppen handelt es sich um freiwillige, neutrale, unabhängige und nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse von Personen, die aufgrund eigener Betroffenheit oder als Angehörige oder vergleichbar Nahestehende das Ziel verfolgen, durch persönli che, wechselseitige Unterstützung – auch unter Zuhilfenahme von Angeboten ehrenamtlicher und sonstiger zum bürgerlichen Engagement bereiter Personen – die Lebenssituation von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zu verbessern. Selbsthilfeorganisationen sind Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen in Verbänden.

Selbsthilfekontaktstellen sind örtlich oder regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichem Personal, die das Ziel verfolgen, die Lebenssituation von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zu verbessern.

Die Pflegekassen und privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, stellen für den Auf- und Ausbau und die Unterstützung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen Fördermittel in Höhe von insgesamt 21 Cent pro Versicherten und Jahr zur Verfügung. In Summe sind das bei rund 83,7 Millionen Versicherten rechnerisch mehr als 17 Millionen Euro pro Jahr. Auch die Gründung von neuen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen kann dabei mit Zuschüssen gefördert werden. Ferner besteht die Möglichkeit einer Förderung von bundesweiten Tätigkeiten und Strukturen von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Im Rahmen der Förderung können ebenfalls digitale Anwendungen berücksichtigt werden, sofern diese den geltenden Anforderungen an den Datenschutz entsprechen und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten.

Des Weiteren haben zugelassene Pflegeeinrichtungen das Recht, ehrenamtlich Engagierten, die sie bei der allgemeinen Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen unterstützen, eine Aufwandsentschädigung zu zahlen und Schulungen anzubieten. Hierfür anfallende zusätzliche Aufwendungen werden in den Vergütungen der Einrichtungen durch die Pflegekassen berücksichtigt.

Darüber hinaus können Personen, die sich für eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit interessieren, auch kostenfrei an den Pflegekursen der Pflegekassen teilnehmen.

Weitere Informationen

  • Online-Ratgeber Pflege

    Welche Leistungen gibt es für die ambulante Pflege? Wer sichert die Qualität in Pflegeheimen? Was sind Senioren-Wohngemeinschaften? Und wie werden pflegende Angehörige entlastet? Antworten finden Sie hier.

Stand: 14. September 2026

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