Förderung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Anteils älterer Menschen in der Bevölkerung geraten Gesundheitsförderung und Prävention immer mehr in den Fokus. Ziel ist es, gesünder alt zu werden und die Selbstständigkeit und Lebensqualität möglichst lange erhalten zu können.

Durch einen gesunden Lebensstil lässt sich das Risiko für nicht übertragbare Krankheiten senken, die im höheren Lebensalter vermehrt auftreten. Hierzu gehören beispielsweise Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, des Bewegungsapparates, des Stoffwechsels oder auch Demenzerkrankungen. Ein gesundheitsfördernder Lebensstil – mit Bewegung, ausgewogener Ernährung, geistiger Aktivität, sozialer Teilhabe und Verzicht auf Rauchen sowie Alkoholmissbrauch – kann viele Erkrankungen verhindern oder positiv beeinflussen. Prävention und Gesundheitsförderung bleiben bis ins hohe Alter wichtig und wirksam, auch bei Pflege bedürftigkeit. Zu diesem Thema stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) Informationen auf der Website www.gesund-aktiv-aelter-werden.de zur Verfügung.

Bei vielen Erkrankungen ist es möglich, die Gesundheit durch Maßnahmen der Rehabilitation zu verbessern, die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen und einer Verschlechterung von Symptomen und Beeinträchtigungen entgegenzuwirken. Ziel des Prinzips „Reha vor Pflege“ ist es, eine drohende Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit den Hilfebedarf zu reduzieren. Hierdurch wird pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, so lange wie möglich ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen, ihr Selbstwertgefühl zu stärken und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Im Rahmen der Pflegebegutachtung gewinnen die Gutachterinnen und Gutachter einen Eindruck von der Lebenssituation sowie der Lebensführung der betroffenen Personen und können daher auch Empfehlungen zu präventiven und rehabilitativen Maßnahmen geben. Im Mittelpunkt steht die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person.

Während der Begutachtung werden insbesondere folgende Fragen geklärt: Wie kommt die Person in ihrem Alltag zurecht? Gibt es Hilfsmittel, die ihr das Leben erleichtern können? Kann das Wohnumfeld verbessert werden? Im Pflegegutachten werden Rehabilitationsmaßnahmen und präventive Maßnahmen empfohlen, wenn dies als erforderlich angesehen wird und eine Rehabilitationsfähigkeit vorliegt. Sofern die antragstellende Person eingewilligt hat, löst die Mitteilung an den Rehabilitationsträger über vorhandenen medizinischen Rehabilitationsbedarf ein entsprechendes Antragsverfahren aus. Darüber hinaus gelten mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person zum Beispiel bestimmte Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel direkt als Antrag auf Leistungsgewährung. Das ist eine spürbare Vereinfachung für die pflegebedürftigen Menschen.

Suchtgefahr im Alter

Beim Umgang mit Arzneimitteln ist ein besonderes Augenmerk auf starke Schmerzmittel sowie Schlaf- und Beruhigungsmittel zu richten, die bei unsachgemäßem Gebrauch zu Abhängigkeiten führen können. Besonders gefährlich ist die Kombination von Alkohol und Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder Antidepressiva.

Informationen über substanzbezogene Störungen im Alter finden sich auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. unter: www.unabhaengig-im-alter.de.

Zudem sollen die Pflegekassen spezifische Leistungen zur Prävention in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen erbringen. Der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ des GKV-Spitzenverbandes nennt dazu etwa die Handlungsfelder Ernährung, körperliche Aktivität, Stärkung kognitiver Ressourcen, psychosoziale Gesundheit und Prävention von Gewalt. Für Leistungen zur Prävention hat die soziale Pflegeversicherung im Jahr 2024 rund 25,1 Millionen Euro bereitgestellt. Für pflegende Angehörige, deren Lebensumstände es nicht ermöglichen, an regelmäßigen Angeboten der Krankenkassen zur Prävention und Vorsorge teilzunehmen, wurde die Möglichkeit geschaffen, diese auch in kompakter Form in Kurorten wahrzunehmen. Hierfür hat sich der Zuschuss der Krankenkasse für die Unterkunft und Verpflegung auf bis zu 16 Euro täglich erhöht.

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wurden die Pflegekassen 2025 verpflichtet, Versicherte und ihre Angehörigen sowie ihre Pflegepersonen fachlich bezüglich der Möglichkeiten zu beraten, die mittels Gesundheitsförderung und Prävention zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten bestehen. Pflegefachpersonen oder Pflegeberaterinnen und Pflegeberater können im Zusammenhang mit der Beratung nun auch Empfehlungen zu präventiven Maßnahmen aussprechen.

Weitere Informationen

  • Online-Ratgeber Pflege

    Welche Leistungen gibt es für die ambulante Pflege? Wer sichert die Qualität in Pflegeheimen? Was sind Senioren-Wohngemeinschaften? Und wie werden pflegende Angehörige entlastet? Antworten finden Sie hier.

Stand: 14. September 2026

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