Fachkräfteanwerbung aus Drittstaaten – fair, ethisch und nachhaltig gestalten

Deutschland braucht Pflegefach- und -hilfskräfte, um langfristig die Versorgungssicherheit und eine gute, professionelle Pflege gewährleisten zu können. Hierfür müssen in Deutschland Fachkräfte für die Pflege mobilisiert werden.

Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben ein ganzes Bündel an Maßnahmen z.B. der besseren Bezahlung, der Kompetenzerweiterung, neue Karrierewege und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen (u.a. durch eine verbesserte Personalausstattung) auf den Weg gebracht. Ergänzend dazu ist aber auch die Fachkräfteanwerbung aus Drittstaaten notwendig, um die bestehenden Bedarfe nachhaltig decken zu können.

Die Programme und Maßnahmen des BMG unterstützen Kliniken und Pflegeheime sowie private Personalvermittlungsagenturen und fördern damit die private Säule der Fachkräfteanwerbung, die ca. 85-90% der Anwerbungen ausmacht. Die private Säule erweitert die staatlichen Angebote der Bundesagentur für Arbeit, die über bilaterale Vermittlungsabsprachen das Terrain für die Anwerbung bereiten und für etwa 10 bis 15% der Anwerbungen verantwortlich sind.

Sowohl gesetzliche als auch untergesetzliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Anwerbung fair, ethisch und nachhaltig erfolgen kann.

Gesetzliche Maßnahmen

Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Logo des RAL Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Die deutsche Anwerbung soll fair und ethisch sein und sich an den internationalen Standards der Weltgesundheitsorganisation und der internationalen Arbeitsorganisation orientieren. Das bedeutet u. a., dass der Anwerbeprozess von Anfang an für die Fachkräfte in allen Punkten transparent sein muss, dass Anwerbekosten vom Arbeitgeber getragen werden, und dass in aufnehmenden Unternehmen ein Integrationsmanagement besteht. Dafür hat das BMG das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ geschaffen, dessen Nutzer sich diesen Prinzipien freiwillig verpflichtet haben. Mit dem Siegel wird nach außen gezeigt, dass die Fachkräfte willkommen sind und eine faire, ethische und nachhaltige Gewinnung das Ziel ist

Das BMG ist Inhaber des Gütesiegels. Das staatliche Gütesiegel wird in Form eines RAL Gütezeichens von der Geschäftsstelle der „Gütegemeinschaft zur Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V“ (GAPA) erteilt.

Sechs leitende Prinzipien ziehen sich dabei durch die Anforderungen:

Leitende Prinzipien

Integration

Damit das Integrationsmanagement gelingt und auch die aufnehmenden Teams vorbereitet sind, hat das BMG beim Kuratorium Deutsche Altershilfe – KDA über das Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen einen Werkzeugkoffer „Willkommenskultur & Integration“ entwickeln lassen, der als Hilfe für Unternehmen zur Verfügung steht und der mit Beratung ergänzt wird. In 15 Themenfeldern enthält der Werkzeugkoffer Erklärungen, Hintergrundinformationen und viele Umsetzungstipps, wie eine Einrichtung ein für sie passendes Integrationsmanagementkonzept auf den Weg bringen kann und insgesamt eine herzliche, professionelle und vor allem nachhaltige Willkommenskultur gefördert wird.

Weitere Informationen zum Werkzeugkoffer „Willkommenskultur & Integration“

"Faire Anwerbung Pflege Deutschland"

Beim erfolgreichen Anwerbeprogramm des BMG „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ wurden mit den Grundsätzen der fairen und ethischen Anwerbung über direkte Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro pro Fall, über 1-500 Anträge für Pflegekräfte, vorwiegend aus Mexiko, Indien und den Philippinen bewilligt. Ein sehr effektives und gefragtes Förderprogramm, das zum 31. Dezember 2023 auslief. Im Rahmen dieses Programmes konnten wertvolle Erfahrungen über Abläufe in den zuständigen Behörden gesammelt und eine deutliche Beschleunigung der Verfahren erreicht werden. Die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFA), eine GmbH des Saarlandes, wurde dazu befristet vom BMG gefördert, um Probleme und Hindernisse zu erkunden, die einer schnellen Einreise und Anerkennung der Fachkräfte im Wege stehen. Sie hat Behörden im In- und Ausland beraten sowie Unternehmen beim Dokumenten- und Antragsmanagement unterstützt.

Ex-Post-Monitoring_Pflegefachkraefte

Ex-post-Monitoring "Pflegefachkräfte"

Der vom Projektträger Jülich erstellte Bericht dokumentiert die Ergebnisse einer umfassenden Evaluation des Förderprogramms „Faire Anwerbung Pflege Deutschland": Mit 91,5 % Verbleibequote der angeworbenen Fachkräfte in den Einrichtungen (Stichtag: 1. Juli 2024) wurde eine außergewöhnlich hohe Bindungsrate erreicht. Von den 1.041 eingereisten Pflegefachkräften waren 953 nach einem Jahr weiterhin bei ihren ursprünglichen Arbeitgebern beschäftigt. Diese Quote unterstreicht sowohl die Qualität der Anwerbung bei Nutzung des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ als auch die erfolgreiche, gelingende Integration der Fachkräfte in den jeweiligen Einrichtungen und damit den nachhaltigen Erfolg des Anwerbeprogramms.

Global Skills Partnerships

In einem weiteren Projekt, den Global Skills Partnerships wird die Ergänzung der ausländischen Ausbildung zur deutschen Berufsqualifikation pilotiert. Ziel ist es, standardisierte Ausbildungswege zu erproben und zu etablieren, die als Blaupause von interessierten Unternehmen im Rahmen der Auslandsanwerbung genutzt werden können. Die universitären Pflegestudiengänge in den Partnerländern werden gemeinsam modifiziert und mit praktischen Ausbildungselementen so ergänzt, dass der Abschluss unmittelbar in Deutschland anerkannt werden kann. Dafür erstellt die GfG, auch hier mit Unterstützung des BMG, die notwendigen Mustergutachten.

Weitere Informationen zum Global Skills Partnership

INGA - Integrierte Ausgleichsmaßnahme

Für die Qualifizierung der Fachkräfte im Inland steht mit INGA (Integrierte Ausgleichsmaßnahme) ein vom BMG geförderter, berufsintegrierter, modularer Anpassungslehrgang zur Verfügung, der fachliche und sprachliche Inhalte mittels Teamteachings verbindet. Er unterstützt Pflegefachpersonen auf dem Weg zur Anerkennung und bei ihrer langfristigen Integration im Unternehmen. In einer ersten Pilotierungsrunde von September 2022 bis September 2023 wurde die Konzeptversion INGA Pflege 2.3 für Pflegefachkräfte aus den Philippinen an drei Standorten in Brandenburg, Hamburg sowie Sachsen erprobt. In einer zweiten Pilotierungsrunde wird die Konzeptversion 3.0 derzeit an 5 Standorten in Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg für Pflegefachpersonen unterschiedlicher Herkunftsländer getestet.

Weitere Informationen siehe: https://dkf-kda.de/inga-pflege/ 

Akademisierung des Pflegeberufs

Mit der geplanten Akademisierung des Pflegeberufs wird Deutschland interessanter für Pflegekräfte aus dem Ausland, wo die Akademisierung bereits üblich und weit verbreitet ist. Sie können so in einem bekannten Umfeld arbeiten und es bieten sich neue Karrierechancen.

Mit dem Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) wurde eine bundeseinheitliche Regelung für die Ausbildung von Pflegefachassistenzpersonen geschaffen. Dadurch wird die Attraktivität des Berufs auch für Pflegekräfte aus dem Ausland gesteigert. 

Bereits heute kommt ca. jede fünfte Pflegekraft in Deutschland aus dem Ausland und das Beschäftigungswachstum in der Pflege wird seit 2022 ausschließlich von Ausländerinnen und Ausländern getragen. Die Zahl der Ankerkennungsverfahren für Pflegeberufe ist in kurzer Zeit ebenfalls stark gewachsen, von rd. 21.000 im Jahr 2022 auf rd. 32.000 im Jahr 2023. Im Jahr 2024 ist die Zahl sogar auf 37.000 angestiegen. Das bedeutet einen Anstieg um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die weitere Optimierung des komplexen Prozesses rund um die Gewinnung von internationalen Pflegefachkräften stellt deshalb einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung dar. Das BMG hat deshalb im Oktober und November 2024 eine Workshop-Reihe zur Verbesserung der Gewinnung und Anerkennung von internationalen Pflegefachkräften unter Beteiligung von über 200 Akteuren durchgeführt und wird die daraus gewonnen Erkenntnisse in die weiteren Überlegungen zur Vereinheitlichung und Beschleunigung der Anerkennungsverfahren einfließen lassen.

Stand: 3. September 2026

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