Ärztinnen und Ärzte und Pflegepersonal haben die Regeln der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu beachten, wie zum Beispiel sich nach jedem Patientenkontakt die Hände zu desinfizieren. Im Infektionsschutzgesetz wurde festgelegt, dass die Leiterinnen und Leiter medizinischer Einrichtungen sicherzustellen haben, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.
Um die sich daraus ergebenden Handlungspflichten konkretisieren zu können, ist es für Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegepersonal wichtig, dass es aktuelle wissenschaftliche Handlungsanweisungen gibt, an denen sie sich orientieren können. Daher hat die Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO) den Auftrag, Empfehlungen zu erarbeiten und stetig weiterzuentwickeln. Sie gelten als Stand der medizinischen Wissenschaft.