Beschaffung Persönlicher Schutzausstattung

Grundsätzlich deckt jedes Krankenhaus, jede Pflegeeinrichtung und jede Arztpraxis seinen Bedarf persönlicher Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel und anderen Gütern selbstständig. Anfang des Jahres 2020, zu Beginn der Corona-Epidemie, hat sich allerdings gezeigt, dass in vielen Bereichen Schutzausrüstung und andere Verbrauchsgüter knapp und zudem schwer zu beschaffen waren. Auf den nationalen und internationalen Märkten ergab sich eine extreme Konkurrenzsituation im Bereich Schutzausrüstung und intensivmedizinische Infrastruktur. Deshalb hat die Bundesregierung gemeinsam mit allen Verantwortlichen in Bund und Ländern und mit allen Akteuren des Gesundheitswesens Maßnahmen ergriffen, um ein hohes Schutzniveau zu erhalten und auf mehreren Beschaffungswegen für ausreichend Schutzausrüstung zu sorgen.

Stand: 20. April 2021
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