Informationen zur COVID-19-Impfung

COVID-19-Impfungen haben wesentlich dazu beigetragen, dass die SARS-CoV-2-Pandemie in Deutschland verhältnismäßig mild verlaufen ist.

Durch die Entwicklung hochwirksamer Impfstoffe gegen COVID-19 und die breit angelegte Impfkampagne konnte insbesondere die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe verringert und besonders vulnerable Personengruppen geschützt werden. Allerdings ist kein Impfstoff frei von Nebenwirkungen. In sehr seltenen Fällen ist es möglich, dass infolge der Impfung so schwerwiegende Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen auftreten, dass sie in Einzelfällen zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Vor diesem Hintergrund informiert das Bundesministerium für Gesundheit über die wichtigsten Fragen zur COVID-19-Impfung, Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen und zum Impfschadenrecht.

Basis-Wissen

Für wen wird die Impfung empfohlen?

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat sich das Infektionsgeschehen stark verändert. Derzeit ist davon auszugehen, dass es in ein endemisch-wellenförmiges Geschehen übergeht. Das heißt: Das Virus wird zwar weiterhin in der Bevölkerung übertragen, die milder verlaufenden Infektionen mit Omikron-Virusvarianten und die hohe Immunität in der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen haben aber dazu geführt, dass heute deutlich weniger schwere Verläufe auftreten.Auch scheint eine Infektion mit einer Omikron-Variante im Vergleich zu früheren Virusvarianten seltener zu Long COVID zu führen.

Nichtsdestotrotz ist eine SARS-CoV-2 Infektion für bislang noch nicht geimpfte Personen sowie für Personen, die beispielsweise älter als 60 Jahre oder bereits vorerkrankt sind, mit einem Risiko für einen schweren Verlauf verbunden. Verschiedene Studien liefern zudem Hinweise, dass eine Impfung gegen COVID-19 einen gewissen Schutz vor Long COVID bieten kann (Wissenswertes für Erkrankte und Interessierte). 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt folgenden Personen eine Basisimmunität gegen das Coronavirus SARS-CoV-2:

  • Alle Personen im Alter 18 Jahre
  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege
  • Kinder und Jugendliche im Alter von sechs Monaten bis 17 Jahren mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einhergeht
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von sechs Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist
  • Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere

Eine Basisimmunität wird erreicht, wenn das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hatte. Mindestens einer dieser Kontakte sollte eine Impfung sein. Die Impfungen sollen mit einem aktuell von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Varianten-angepasstem Impfstoff erfolgen.

Personengruppen mit erhöhtem Risiko werden zusätzlich jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen.

Das gilt für:

  • Alle Personen ab 60 Jahren
  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege
  • Alle Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit relevanten Grundkrankheiten
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch die COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

Für Personen dieser Gruppen, deren Immunsystem nicht beeinträchtigt ist und die im laufenden Jahr bereits eine SARS-COV-2-Infektion hatten, ist die jährliche COVID-19-Auffrischimpfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.

Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.

Wer hat einen Anspruch auf COVID-19-Impfung?

Seit dem 7. April 2023 sind für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen die Bestimmungen der auf der Grundlage der STIKO-Empfehlung erlassenen Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich für den Anspruch auf COVID-19-Impfungen. Nach der COVID-19-Vorsorgeverordnung (gültig bis zum 29. Februar 2024) haben Versicherte über die Bestimmungen der Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus einen Anspruch auf COVID-19-Schutzimpfungen, wenn die Verabreichung der Schutzimpfung durch eine Ärztin oder einen Arzt für medizinisch erforderlich gehalten wird.

Krankenkassen können zudem in ihren Satzungen weitere Schutzimpfungen vorsehen.

Für privat krankenversicherte Personen sind die jeweiligen Vertragsbedingungen des privaten Krankenversicherungsunternehmens maßgeblich.

Wo kann man sich impfen lassen?

Ein Großteil der COVID-19-Impfungen wird im niedergelassenen ärztlichen Bereich durchgeführt; dies schließt Impfungen durch Ärztinnen und Ärzte in Pflegeeinrichtungen mit ein. Auch von Betriebsärztinnen und ‑ärzten oder in öffentlichen Apotheken werden COVID-19-Schutzimpfungen verabreicht.

Wird gesunden Kindern und Jugendlichen die COVID-19-Schutzimpfung empfohlen?

Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten wird durch die STIKO aufgrund der überwiegend milden Verläufe mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit für die Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthalts derzeit keine COVID-19-Impfung empfohlen.

Kinder und Jugendliche mit relevanten Grundkrankheiten sollen weiterhin entsprechend den Empfehlungen geimpft werden.

Wird Schwangeren die COVID-19-Schutzimpfung empfohlen?

Schwangeren wird wie gesunden Erwachsenen zwischen 18 Jahren und 59 Jahren eine Basisimmunität empfohlen. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hatte. Mindestens einer dieser Kontakte sollten durch Impfung erfolgen. Schwangeren mit vorliegender Grunderkrankung wird zusätzlich zur Basisimmunität ab dem 2. Trimenon (2. Schwangerschaftsdrittel), eine Auffrischimpfung im Herbst empfohlen.

Schwangere sollen Impfungen erst ab dem 2. Trimenon erhalten und mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer geimpft werden.

Impfstoffe

Mit welchen Impfstoffen wird in Deutschland geimpft?

Folgende COVID-19-Impfstoffe stehen aktuell in Deutschland zur Verfügung Kurzübersicht zugelassener COVID-19 Impfstoffprodukte auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts:

  • Comirnaty® (BioNTech/Pfizer): an XBB.1.5 angepasste Impfstoffe für Erwachsene, Kinder und Kleinkinder
  • Spikevax® (Moderna): an XBB.1.5 angepasste Impfstoffe für Erwachsene, Kinder und Kleinkinder
  • Nuvaxovid® (Novavax): an XBB.1.5 angepasster Impfstoff

Informationen zur Anwendung sind den Fach- und Gebrauchsinformationder Impfstoffe zu entnehmen, die seitens der pharmazeutischen Unternehmen in elektronischer Form bereitgestellt werden. Die genehmigten Produktinformationstexte sind zudem über die Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) abrufbar. Welcher Impfstoff bevorzugt für welche Altersgruppe verwendet werden soll, kann detailliert den Impfempfehlungen der STIKO entnommen werden).

Eine Kurzübersicht über zugelassene COVID-19 Impfstoffprodukte findet sich auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts, sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Präparate auf dem Markt verfügbar sind.

Wie wird der Impfstoff künftig beschafft?

Es sind keine weiteren zentralen Beschaffungen von COVID-19-Impfstoffen durch den Bund geplant. Nach Auslieferung oder Verbrauch der jeweiligen Bestände des Bundes können die pharmazeutischen Unternehmer ihre COVID-19-Impfstoffe selbst in die Vertriebskette bringen. Die Bestellung erfolgt dann, wie bei anderen Arzneimitteln und Impfstoffen, durch den Arzt bzw. die Ärztin über die Apotheken beim pharmazeutischen Großhandel. Für vom pharmazeutischen Unternehmer selbst in Verkehr gebrachte COVID-19-Impstoffe gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Vertrieb von Arzneimitteln in Deutschland.

COVID-Zertifikate

Werden auf Wunsch noch digitale Impfzertifikate ausgestellt?

Die Ausstellung der COVID-19-Impfzertifikate war nur bis Ende 2023 möglich.

Werden digitale COVID-19-Impfzertifikate noch für bestimmte Auslandsreisen benötigt?

Es bestehen mittlerweile keinerlei Erfordernisse zur Vorlage eines Impfzertifikates innerhalb Deutschlands sowie im Kontext der Einreise nach Deutschland. Auch bei den anderen EU-Ländern und in den allermeisten Drittstaaten bestehen keine SARS-CoV-2-bezogenen Einreisebeschränkungen mehr. Es empfiehlt sich, im Reiseverkehr bei Nachweispflichten das „gelbe Impfbuch“ zu nutzen.

Es wird zudem empfohlen, sich vor der Reise über die örtlich geltenden Bestimmungen zu informieren (z. B. Reise-und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes).

Nebenwirkungen und Impfschadenrecht

Stand: 15. Februar 2024
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.