Meldedaten

Daten, die an die Vertrauensstelle zu melden sind

Angaben Beschreibung
­Krankenversichertennummer

Bei Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, handelt es sich um den unveränderbaren Teil der Krankenversichertennummer nach Paragraf 290 Absatz 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Bei Personen, die über einen sonstigen Kostenträger versichert sind, muss eine andere eindeutige, unveränderbare und nach einheitlichen Kriterien gebildete Identifikationsnummer vorliegen. Gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungsunternehmen und sonstige Kostenträger (Heilfürsorge der Bundeswehr und der Bundespolizei) sind verpflichtet, ihren Versicherten die Nummer zur Verfügung zu stellen.

Kennzeichen der Krankenversicherung­

Institutskennzeichen der betroffenen Krankenkasse nach Paragraf 293 SGB V, eine vergleichbare Kennzeichnung des betroffenen privaten Krankenversicherungsunternehmens oder eine vergleichbare Kennzeichnung des betroffenen sonstigen Kostenträgers (Heilfürsorge der Bundeswehr und der Bundespolizei)

IRD-eigenes Kennzeichen der Gesundheitseinrichtung­

Eindeutiges Kennzeichen der verantwortlichen Gesundheitseinrichtung, das vom IRD bei der Erstregistrierung einer Gesundheitseinrichtung vergeben wird

Datensatzidentifikator

Internes Kennzeichen des gemeldeten Datensatzes, das eigens für die Meldung gebildet wird und keinen Rückschluss auf patienten- oder fallbezogene Daten zulässt

 

Die von der verantwortlichen Gesundheitseinrichtung an die Registerstelle zu übermittelnden Daten wurden in Anlage 2 der Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV) festgelegt. Die Struktur dieser Daten ist so angelegt, dass sie nach und nach um neue Implantattypen erweitert werden kann. Die dafür zu erfassenden Datensätze werden jeweils im Vorfeld mit den zuständigen Institutionen gem. § 20 Implantateregistergesetz (IRegG), u. a. den medizinischen Fachgesellschaften und dem BfArM, abgestimmt.

Der Datensatz für Brustimplantate baut auf dem international abgestimmten Erfassungsbogen für Brustimplantate auf (International Collaboration of Breast Registry Activities, ICOBRA). Der Datensatz für Endoprothesen an Hüfte und Knie baut auf den Daten auf, die aktuell im Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) erfasst werden. Er wird jährlich mit dem EPRD harmonisiert. Der Datensatz für Aortenklappenprothesen orientiert sich an den Daten, die vorher im Deutschen Aortenklappenregister erfasst worden sind.

Zur technischen Umsetzung gibt es für jedes Kalenderjahr eine verbindliche Technische Spezifikation. Alle bislang veröffentlichten Spezifikationsversionen stehen zum Download auf einem externen Webserver zur Verfügung. Jede Technische Spezifikation enthält auch eine Dokumentation der an die Registerstelle zu meldenden Datenfelder.

Weitere Informationen

Stand: 29. September 2026

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.