Informationen für Gesundheitseinrichtungen

Ab der Aufnahme des Regelbetriebs sind Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, patientenidentifizierende Daten an die Vertrauensstelle und medizinische Daten zu implantatbezogenen Maßnahmen an die Registerstelle des Implantateregisters Deutschland (IRD) zu melden. In dem Zusammenhang haben wir für Gesundheitseinrichtungen Informationen zu untenstehenden Themen zusammengestellt. Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere FAQ sowie unsere Rundschreiben.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von Wartungsarbeiten in unregelmäßigen Abständen dazu kommen kann, dass das IRD stundenweise keine Meldungen von implantatbezogenen Maßnahmen entgegennehmen kann. Dies kann auch die Webanwendung zur Selbstregistrierung betreffen. Aktuelle Informationen dazu finden Sie im Dokument Informationen zu Wartungsarbeiten und aktuellen Störungen (siehe auch unten im Downloadbereich).

Allgemeine Informationen zum IRD finden Sie in einer Präsentation, deren Inhalte im September 2023 im Rahmen der 53. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) zum IRD vorgestellt wurden (siehe auch unten im Downloadbereich).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Helpdesk der Register- und Vertrauensstelle des IRD. Das Helpdesk erreichen Sie über das Kontaktformular. Achtung: Nachdem Sie auf den Button „Erstellen“ geklickt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Nur wenn Sie mit dem Link Ihre Anfrage bestätigen, wird Ihre Anfrage weiterverarbeitet.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage keine personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten weiter.

Downloadbereich

Weitere Informationen

Stand: 12. September 2025

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