BMG gratuliert: Sachverständigenrat feiert 40. Geburtstag
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Arbeit des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege anlässlich seines 40-jährigen Bestehens gewürdigt. Auf dem Jubiläumssymposium des Expertengremiums gratulierte die Ministerin den Mitgliedern zu ihrer wertvollen Arbeit.
Mit Ihrem Fachwissen, Ihrem Engagement und Ihrem Innovationsgeist haben Sie die Gesundheitspolitik der letzten vier Jahrzehnte nachhaltig geprägt. Zuletzt mit dem Gutachten zur Bepreisung innovativer Arzneimittel. Die Beratung durch einen unabhängigen Rat von Sachverständigen ist dabei gerade in dem heutigen politischen Klima von großer Bedeutung. Sie schafft Vertrauen. Dafür gebührt Ihnen, sehr geehrte Mitglieder des Rats, unser aller herzlicher Dank.
Zuletzt hatten die Gesundheitsweisen ein Gutachten unter dem Titel „Preise innovativer Arzneimittel in einem lernenden Gesundheitssystem“ veröffentlicht. Das Gutachten war Thema des Jubiläumssymposiums.
Der „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege“ (kurz: Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege) wurde 1985 als „Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege“ ins Leben gerufen. Er ist ein interdisziplinäres Gremium der unabhängigen wissenschaftlichen Politikberatung. Seit 40 Jahren analysiert er regelmäßig die aktuelle Entwicklung und die Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Der Sachverständigenrat setzt sich aus sieben Ratsmitgliedern zusammen, die für eine Periode von vier Jahren von der Bundesministerin für Gesundheit ernannt werden.
Weitere Informationen
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Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege
Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, im Abstand von in der Regel 12 Monaten Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu erstellen.
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svr-gesundheit.de
Die aktuellen Pressemitteilungen sowie das Gutachten des Sachverständigenrats erhalten Sie auf der Internetseite des Sachverständigenrats.