Linnemann: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz bleibt stabil
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz kann im kommenden Jahr stabil bleiben. Das ist Ergebnis des GKV-Schätzerkreises. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden demnach im kommenden Jahr wesentlich geringer ansteigen als noch im laufenden Jahr. Das ist vor allem auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) zurückzuführen. Das Gesetz entlastet die Krankenkassen im kommenden Jahr um bis zu 15 Mrd. Euro auf der Ausgabenseite.
Wir haben unser wichtigstes Ziel erreicht: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bleibt im kommenden Jahr stabil. Nach wiederholten Beitragserhöhungen ist das ein gutes Zeichen. Wir reden die Probleme aber nicht schön. Denn klar ist auch: Die Finanzlage der Krankenkassen bleibt trotz Reform angespannt. Wir müssen die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen und ihre Finanzierung dauerhaft auf eine solide Grundlage stellen.
Seit 2024 wurde eine Rekordausgabendynamik von knapp 8 Prozent pro Jahr verzeichnet. Auch für das laufende Jahr wird mit einem überdurchschnittlichen Ausgabenanstieg von knapp 7 Prozent gerechnet. Im kommenden Jahr wird der Ausgabenanstieg nun voraussichtlich auf unter 3 Prozent fallen. Damit erreicht das Ausgabenwachstum erstmals seit drei Jahren wieder ein Niveau, das durch die Einnahmezuwächse finanziert werden kann.
Der GKV-Schätzerkreis besteht aus Fachleuten des Bundesamtes für Soziale Sicherung, des GKV-Spitzenverbandes und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Seine Aufgabe ist es, die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV zu schätzen. Auf dieser Grundlage gibt das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bis zum 1. November bekannt.
Hintergrund
Die Entwicklung der Beitragssätze hängt maßgeblich davon ab, wie sich die Einnahmen und die Ausgaben der Krankenkassen entwickeln. Seit 2022 hat sich so der durchschnittliche ausgabendeckende Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent auf 2,9 Prozent mehr als verdoppelt. Grund dafür ist, dass die Ausgaben in nahezu allen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens stärker gestiegen sind als die beitragspflichtigen Einnahmen. Mit dem GKV BStabG begrenzen wir die Ausgabendynamik in allen Bereichen auf die Zuwächse der beitragspflichtigen Einnahmen. Damit verhindern wir steigende Zusatzbeiträge und stellen eine hochwertige Versorgung für die kommenden Jahre sicher.
Die FinanzKommission Gesundheit wird bis Ende 2026 weitere Reformvorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der GKV vorlegen. Auf dieser Basis wird die Bundesregierung – neben den bereits angestoßenen Strukturreformen wie der Notfallreform – weitere Maßnahmen zu einer nachhaltigen finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ergreifen.
Weitere Informationen
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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
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FinanzKommission Gesundheit
Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) wurde im September 2025 eingesetzt. Ziel ist es, die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 zu stabilisieren