Heil-Berufe aus dem Ausland für Deutschland
Heil-Berufe aus dem Ausland sollen schneller anerkannt werden.
So werden in der Zukunft in Deutschland genügend Ärzte und Ärztinnen arbeiten.
Ärzte und Ärztinnen aus dem Ausland dürfen nicht selbstverständlich in Deutschland arbeiten.
Deutschland muss ihre Berufe zuerst anerkennen.
Das gilt auch für Heil-Berufe.
Die Regierung hat am 1. Oktober 2025 über einen Gesetz-Entwurf gesprochen.
Der Gesetz-Entwurf ist für die Anerkennungs-Verfahren von ausländischen Berufs-Abschlüssen in Heil-Berufen.
Erlaubnis für den Beruf
Ärzte und Ärztinnen müssen in Deutschland eine Erlaubnis für ihren Beruf bekommen.
Das Fach-Wort ist: Anerkennungs-Verfahren.
Das gilt auch für:
- Zahn-Ärzte und Zahn-Ärztinnen
- Apotheker und Apothekerinnen
- Hebammen.
Die Berufe schneller anerkennen
Die Anerkennungs-Verfahren sollen jetzt einfacher werden.
Sie sollen alle gleich sein.
Außerdem soll es die Anerkennungs-Verfahren im Internet geben.
Dann geht alles schneller.
Für manche Berufe gibt es noch extra Regeln.
Die Regeln heißen: Verordnungen.
Die Verordnungen kommen bald.
Es folgt ein Zitat von Ministerin Nina Warken in schwerer Sprache:
Sie sagt:
Um die gesundheitliche Versorgung auch in Zukunft zu sichern, brauchen wir neben attraktiven Ausbildungsbedingungen in Deutschland auch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland. Damit diese in Deutschland arbeiten können, sind einheitliche und zügige Anerkennungsverfahren notwendig – ohne Abstriche bei unseren hohen Standards an Patientensicherheit und Versorgungsqualität. Mit dem Gesetzentwurf und dem anschließenden Verordnungsgebungsverfahren sorgen wir für eine einheitliche und digitalere Anerkennung und deutlich weniger Bürokratie. Die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse ist ein wichtiger und notwendiger Schritt in Reaktion auf den wachsenden Fachkräftemangel.
Bundes-Gesundheits-Ministerin Nina Warken
Das Zitat ist zu Ende.
Es bedeutet in Leichter Sprache:
Wir brauchen mehr Fach-Kräfte im Bereich Gesundheit.
Dafür müssen mehr Menschen in Deutschland eine Ausbildung machen wollen.
Und wir brauchen Fach-Kräfte aus dem Ausland.
Die Fach-Kräfte aus dem Ausland sollen in Deutschland arbeiten können.
Dafür muss man ihre Ausbildung anerkennen.
Das heißt:
Sie haben die Ausbildung in einem anderen Land gemacht.
Aber sie dürfen damit in Deutschland arbeiten.
Das muss schnell gehen.
Und es muss überall gleich sein.
Die Arbeit soll sicher für die Patienten sein.
Und die Arbeit soll gut sein.
Dafür gibt es einen Gesetz-Entwurf.
Das heißt:
Es gibt einen Vorschlag für ein Gesetz.
Damit soll die Anerkennung digitaler werden.
Und es soll weniger Papier-Kram geben.
Es gibt immer weniger Fach-Kräfte in Deutschland.
Deshalb ist das wichtig.
Neue Regeln im Überblick
Eine Prüfung machen
Ärzte und Apotheker aus anderen Ländern müssen eine Prüfung machen.
Die Prüfung heißt: Kenntnis-Prüfung.
Dann können sie in Deutschland arbeiten.
Das ist jetzt normal.
Oder einen Antrag
Sie können auch einen Antrag machen.
Dann wird geprüft:
Ist die Ausbildung gleich wie in Deutschland?
Das heißt:
Dokumenten-basierte Gleich-Wertigkeits-Prüfung.
Das ist jetzt freiwillig.
So gibt es weniger Arbeit für die Menschen mit der Ausbildung.
Und es gibt weniger Arbeit für die Ämter.
Auch für Hebammen
Auch Hebammen aus anderen Ländern müssen eine Prüfung machen.
Die Prüfung heißt: Kenntnis-Prüfung.
Sie können auch einen Antrag machen.
Dann wird geprüft:
Ist die Ausbildung gleich wie in Deutschland?
Das heißt:
Dokumenten-basierte Gleich-Wertigkeits-Prüfung.
Einen Lehrgang machen
Das ist jetzt freiwillig.
Sie können auch einen Anpassungs-Lehrgang machen.
Das spart Geld
So sparen Bürger und Bürgerinnen und die Verwaltung 16 Millionen Euro im Jahr.
Einen Brief oder mit dem Computer
Die Menschen mit der Ausbildung müssen Infos an das Amt schicken.
Sie können das auf Papier machen.
Oder sie schicken die Infos mit dem Computer.
Zum Beispiel:
Sie wollen keine Approbation mehr.
Eine Approbation ist eine Erlaubnis für den Beruf.
Dann können Sie das auf Papier schreiben.
Oder Sie schreiben es mit dem Computer.
Länder tauschen Infos aus
Die Länder sollen Infos sicher austauschen können.
Dafür gibt es neue Regeln.
Die Länder sollen prüfen:
- Gibt es schon eine Approbation?
- Oder gibt es schon eine Erlaubnis für den Beruf?
Die Erlaubnis für den Beruf kann jetzt auch unbefristet sein.
Recht auf Berufs-Erlaubnis
Die Menschen haben dann ein Recht auf die Berufs-Erlaubnis.
Und die Behörden wissen dann genau:
Die Person hat ein Recht auf die Berufs-Erlaubnis.
Vielleicht ist eine Person krank.
Und die Person kann deshalb keine Berufs-Erlaubnis bekommen.
Dann hilft diese Möglichkeit den Menschen und den Behörden.
Und es ist richtig für das höchste Gericht.
Teilweise Berufs-Erlaubnis
Es gibt auch einen Gesetz-Entwurf.
Das heißt:
Es gibt einen Vorschlag für ein Gesetz.
Der Gesetz-Entwurf ist für Artikel 4f von der Richtlinie 2005/36/EG.
In dem Gesetz-Entwurf steht:
Ärzte und Zahn-Ärzte können eine teilweise Berufs-Erlaubnis bekommen.
Das heißt:
Sie dürfen nur einen Teil von ihrem Beruf machen.
Auch für Apotheker
Das gilt auch für Apotheker.
Vielleicht haben sie in einem anderen Land studiert.
Zum Beispiel:
- in einem Land von der EU
- in einem Land vom EWR
- in einem Land, das gleichgestellt ist.
Vielleicht ist der Beruf in Deutschland anders als in dem anderen Land.
Dann können sie trotzdem eine teilweise Berufs-Erlaubnis bekommen.
Weitere Gesetze
Der Gesetz-Entwurf hat auch Infos zu anderen Gesetzen.
Zum Beispiel:
- Anästhesie-technische- und Operations-technische-Assistenten-Gesetz
Die kurze Form ist: ATA-OTA-G. - Hebammen-Gesetz.
In diesen Gesetzen soll es Änderungen geben.
Zum Beispiel:
Schulen müssen zeigen:
Sie sind staatlich anerkannt.
Dafür haben sie jetzt 4 Jahre mehr Zeit.
Der Bundes-Rat muss das Gesetz erlauben.
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