BMG legt durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent fest

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 auf 2,9 Prozent festgelegt.

30. Oktober 2026

Damit bleibt der Satz auch im kommenden Jahr stabil. Grundlage ist das Ergebnis des GKV-Schätzerkreises vom 14. Oktober. Demnach werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr deutlich langsamer steigen als noch 2026. Das ist vor allem auf das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) zurückzuführen. Über die exakte Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes entscheiden die Krankenkassen selbst.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Diese Entwicklung haben wir jetzt gestoppt. Davon profitieren die Versicherten genauso wie ihre Arbeitgeber. Doch klar ist: Das kann nur ein erster Schritt sein. Wir müssen strukturelle Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung angehen. Dafür wird die zuständige Kommission noch in diesem Jahr weitere Vorschläge vorlegen.

Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann

Das GKV-BStabG entlastet die Krankenkassen im kommenden Jahr um bis zu 19 Mrd. Euro. Die Ausgaben steigen dann voraussichtlich um weniger als 3 Prozent. Damit wäre der Ausgabenanstieg erstmals seit drei Jahren wieder durch die Zuwächse auf der Einnahmenseite gedeckt. Zum Vergleich: Allein in diesem Jahr wird in der GKV mit einem Ausgabenanstieg von knapp 7 Prozent gerechnet.

Für mittel- und langfristige Strukturreformen in der GKV legt die FinanzKommission Gesundheit bis Ende 2026 weitere Vorschläge vor. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung Maßnahmen für stabile Beitragssätze und eine hochwertige Versorgung ergreifen.

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