Beschwerden über die Kranken- oder Pflegeversicherung

Widerspruch gegen eine Entscheidung der Kranken- oder Pflegekasse

Die Kranken- und Pflegekassen handeln in eigener Verantwortung. Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen oder eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veranlassen. Sie haben auch die Möglichkeit, nach dem Widerspruchsverfahren Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben.

Aufsichtsbehörden des Medizinischen Dienstes

Der Medizinische Dienst (MD) ist der medizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Er ist regional tätig. Ihre Beschwerde richten Sie zunächst direkt an den Medizinischen Dienst Ihres Bundeslandes. Die Kontaktdaten des Medizinischen Dienstes in Ihrem Bundesland finden Sie auf den Internetseiten des Medizinischen Dienstes.

Die Aufsicht über den MD führt das entsprechende Landesministerium für Gesundheit bzw. Soziales: Liste der Gesundheits- bzw. Sozialministerien der Länder.

Beschwerdestellen für Privatversicherte

Wenn Sie Fragen zu Ihrer privaten Krankenversicherung haben, wenden Sie sich zunächst direkt an das Versicherungsunternehmen. Wenn Sie sich mit Ihrer Versicherung nicht einigen können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Ihnen steht der Weg zum sogenannten Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung offen. Der Ombudsmann steht als anerkannte Anlaufstelle für außergerichtliche Streitschlichtung in Angelegenheiten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Über die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens informiert der Ombudsmann auf seiner Homepage.
 
Kontaktdaten:
OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon 0800 2550444
Telefax 030 20458931
www.pkv-ombudsmann.de

Alternativ können Sie sich an die Aufsicht über die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, die in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wenden. Die BaFin informiert auf ihrer Website über die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens.

Kontaktdaten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon 0228 4108-0
BaFin-Verbrauchertelefon: 0228 29970299
Telefax 0228 4108-1550

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Klage gegen eine Entscheidung Ihres privaten Krankenversicherungsunternehmens bei dem zuständigen Zivilgericht einzulegen. Sofern es sich um eine Angelegenheit der privaten Pflegepflichtversicherung handelt, ist das Sozialgericht zuständig.

Stand: 26. Juli 2024

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