Beschwerden über Krankenhäuser

Wenn Sie eine Beschwerde über Arbeits- und Behandlungsabläufe oder über die Hygiene haben, ist es sinnvoll, diese zunächst bei der Klinikleitung vorzubringen. Schildern Sie die Umstände und versuchen Sie, eine Klärung oder Änderung zu erwirken. Sie können sich auch an das zuständige Landesministerium wenden, denn den Ländern obliegt die ordnungsbehördliche Aufsicht über die Krankenhäuser.

Liste der Gesundheits- bzw. Sozialministerien der Länder

Stand: 11. Januar 2024
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.