Patientenrechte und Behandlungsfehler

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für Gesundheit nicht befugt ist, zu einzelnen Behandlungsmaßnahmen, dem Verhalten einer (Zahn-)Ärztin/eines (Zahn-)Arztes oder einem ärztlichen Gutachten im Einzelfall eine Prüfung durchzuführen.

Beschwerde über ärztliches Verhalten

Wenn Sie das Verhalten einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes bzw. einer Vertragszahnärztin oder eines Vertragszahnarztes beanstanden, können Sie dies von der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung, bei der die (Zahn-)Ärztin oder der (Zahn-)Arzt Mitglied ist, überprüfen lassen.

Die Aufsicht über die Berufsausübung der Ärztinnen und Ärzte bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzte liegt bei den Ärztekammern oder Zahnärztekammern bzw. Landesärztekammern und Landeszahnärztekammern.

Das Bundesministerium für Gesundheit verfügt über keinerlei direkte Einwirkungsmöglichkeiten auf die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie auf die Landesärztekammern und Landeszahnärztekammern. Als Landeskörperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen diese der Aufsicht des entsprechenden Landesministeriums bzw. der Senatsverwaltung in den Stadtstaaten.

Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zum Beispiel über gängige Behandlungsmethoden bei bestimmten Erkrankungen informieren, sich zu Arztrechnungen oder zu Leistungen der Krankenversicherung sowie weiteren sozialrechtlichen Fragen beraten lassen.

Für die Beratung steht ein interdisziplinäres Team aus Fachleuten verschiedener Bereiche (Recht, Sozialrecht, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie, Pflege oder Sozialarbeit) zur Verfügung.

Das kostenlose Beratungstelefon der UPD erreichen Sie zu den auf der Internetseite https://patientenberatung.de angegebenen Servicezeiten unter der Telefonnummer 0800 0117722.

Weitere Informationen

Stand: 5. August 2026

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