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Hier finden Sie Gesetze und Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums alphabetisch sortiert nach ihren Abkürzungen. Die Links leiten Sie zum Bundesgesetzblatt oder zum BMJ-Angebot "Gesetze im Internet" weiter. Informationen zu den laufenden Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren finden Sie auf dieser Seite.
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Heilberufe-Richtlinie
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt (nicht druckfähig)
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HHVG
Gesetz zur zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz)
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt (nicht druckfähig)
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HIVHG
Gesetz über die humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen (HIV-Hilfegesetz)
Das Gesetz auf www.gesetze-im-internet.de
- Hospitalisierungs-Verordnung
Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019
Inkrafttreten: 12.07.2021
Wortlaut der Verordnung – Bundesanzeiger -
HPG
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
Informationen zum Gesetz
Das Gesetz im Bundesgesetzblatt (nicht druckfähig)
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HWG
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz)
Das Gesetz auf www.gesetze-im-internet.de
Weitere Informationen
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Laufende Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren
Hier finden Sie Informationen, welche Gesetze und Verordnungen bereits umgesetzt wurden und welche Ergebnisse das Bundesgesundheitsministerium in der europäischen und internationalen Gesundheitspolitik erzielt hat.
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Bekanntmachungen
Hier finden Sie einzelne Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Gesundheit. Weitere Bekanntmachungen finden Sie im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter www.bundesanzeiger.de.
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Unterschied zwischen förmlichen Gesetzen und Rechtsverordnungen
Im Bundesrecht (und entsprechend im Landesrecht) unterscheidet man zwischen mehreren verschiedenen Normentypen. Im Fall von Widersprüchen gehen höherrangige Normen den niederrangigen vor.