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Achtung, E-Mail-Betrug!
Derzeit sind Phishing-Mails im Namen des Bundesministerium für Gesundheit im Umlauf, in denen dazu aufgerufen wird, eine Kopie von Vorder-und Rückseite des Personalausweises an eine E-Mail-Adresse zu schicken, um im Gegenzug eine „Erstattung“ von in nicht unwesentlicher Höhe € zu erhalten.
Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche!
Das Bundesministerium für Gesundheit fordert grundsätzlich niemanden dazu auf, komplette Kopien des Personalausweises zuzusenden.
Ebenfalls zahlt das Bundesministerium für Gesundheit keine „Erstattungen“ nicht näher bezeichneter Art aus.
Allgemeine Hinweise
Das Bundesministerium für Gesundheit ist aus rechtsstaatlichen Gründen nicht berechtigt, über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zur Kranken- und Pflegeversicherung im Einzelfall zu entscheiden. Dies ist Aufgabe der zuständigen Kranken- beziehungsweise Pflegekasse, auf die das Bundesministerium für Gesundheit keinen Einfluss hat. Die Kranken- und Pflegekassen wenden das Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eigenverantwortlich an. Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen oder eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veranlassen. Sie haben auch die Möglichkeit, nach dem Widerspruchsverfahren Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben.
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