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Allgemeine Hinweise
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Rahmen der Zuständigkeiten und Befugnisse keine Möglichkeit, die von Bürgerinnen und Bürgern geschilderten Sachverhalte zu überprüfen beziehungsweise hierzu wertende Stellungnahmen abzugeben. Das BMG ist aus rechtsstaatlichen Gründen auch nicht berechtigt, über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften im Einzelfall zu entscheiden. Bitte geben Sie keine persönlich-medizinischen Daten an.
Für die Anwendung und Auslegung des Krankenversicherungsrechts in Einzelfällen sind die Kranken- und Pflegekassen eigenverantwortlich zuständig.
Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Sie können auch eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veranlassen. Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wurde, können Sie beim zuständigen Sozialgericht eine Klage einreichen.
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