Bundes-Klinik-Atlas
Mit dem Bundes-Klinik-Atlas wird Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung im deutschen Krankenhaus-Dschungel ermöglicht.
Bürgerinnen und Bürger können auf www.bundes-klinik-atlas.de schnell und verständlich erfahren, welche Klinik welche Leistung mit welcher Qualität anbietet. So können sie eine fundierte Entscheidung darüber treffen, welches Krankenhaus für ihren individuellen Fall geeignet ist – und das auch ohne Vorkenntnisse im Gesundheitswesen.
Die Daten werden zur besseren Einordnung und zum besseren Vergleich in einem Tacho-System dargestellt. Dafür werden die am Krankenhausstandort erbrachten Fallzahlen und die Personalausstattung in eine Relation zu denen der anderen Krankenhausstandorte in Deutschland gesetzt und in Korridoren von je 20 Prozent dargestellt.
Der Bundes-Klinik-Atlas wird kontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert. Geplant sind in diesem Jahr noch zwei weitere Updates: Ergänzt werden sollen u.a. Qualitätsdaten zu den Komplikationsraten von Eingriffen sowie die Zuordnung der Krankenhäuser in Level und Leistungsgruppen.
Diese Informationen wird der Klinik-Atlas der Bevölkerung auf Dauer bieten
- Fallzahlen von Leistungen (perspektivisch differenziert nach Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes Personal,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen.
Fragen und Antworten
Welche Daten werden im Klinik-Atlas abgebildet?
Der Bundes-Klinik-Atlas wird zum Start folgende Daten abbilden:
- Krankenhäuser mit Standorten (Karte)
- Bettenzahl
- Ausweisung Sicherstellungshäuser
- teilstationären Behandlungsplätze
- Fallzahlen insgesamt
- Fallzahlen je Fachabteilung
- Fallzahlen je Behandlungsanlass
- Pflegekräfte für den gesamten Standort
- Pflegepersonalquotienten
- Mindestmengen
- Notfallstufen
- Ausgewählte Zertifikate
Woher stammen die Krankenhausnamen? Warum sind manche Änderungen und Standortschließungen nicht abgebildet?
Die Krankenhausnamen im Bundes-Klinik-Atlas basieren auf den Angaben der Krankenhäuser, die im Standortverzeichnis der Krankenhausstandorte hinterlegt sind. Die Krankenhausnamen im Bundes-Klinik-Atlas sind bei Krankenhäusern mit Standorten aus dem Krankenhausnamen und dem Standortnamen zusammengesetzt, um eine deutlichere Ausweisung zu ermöglichen.
Die Krankenhäuser wurden gebeten, bis zum 30.04.2024 Ihre Angaben zu prüfen und ggf. anzupassen, um adäquat auf dem Bundes-Klinik-Atlas abgebildet zu werden. Eine manuelle Änderung ist kurzfristig nicht möglich. Änderungen im Standortverzeichnis werden monatlich in den Bundes-Klinik-Atlas übernommen und aktualisiert.
Im Falle von geschlossenen Krankenhausstandorten können die bis dahin dort erbrachten Fallzahlen nicht einfach einem anderen Standort in der räumlichen Nähe zugewiesen werden. Die im Bundes-Klinik-Atlas ausgewiesenen Fallzahlen basieren auf Daten, die von den Krankenhäusern an das InEK gemeldet wurden. Bei Verschiebungen hin zu anderen Standorten, wird sich dies nach der Aktualisierung auf das aktuellste verfügbare Datenjahr (im 3. Quartal werden die Fallzahlen des Datenjahres 2023 ausgewiesen) im Bundes-Klinik-Atlas abbilden.
Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.
Welches Ziel verfolgt die Regierung mit dem Atlas und wer hat am Aufbau mitgewirkt?
Mit dem Bundes-Klinik-Atlas sollen Patientinnen und Patienten verständlich und transparent über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die Personalausstattung in den Krankenhäusern informiert werden. Sie sollen umfassende, faire und vergleichbare Informationen über den Versorgungsumfang und die Versorgungsqualität in deutschen Krankenhäusern erhalten sowie weiterführende Informationen, etwa zu aussagekräftigen Zertifikaten. Die Webseite wurde unter Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit in enger Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erstellt und basiert auf umfassender Expertise dieser Akteure. Außerdem wurden externe Expertinnen und Experten im Zuge der Entwicklungsarbeiten eingebunden, um das IQTIG und das BMG in seinen Arbeiten zu beraten – etwa von der Weissen Liste oder dem externen Beirat, der vom IQTIG eingerichtet wurde.
Was sind die Gründe für das Update der Oberfläche des Klinik-Atlas?
Mit dem Update wird der Bundes-Klinik-Atlas für Patientinnen und Patienten leichter verständlich. Zum Start wurden für 23.000 verschiedenen Eingriffe detaillierte Angaben ermöglicht, was für viele Nutzerinnen und Nutzer unübersichtlich war.
Das Update sieht nun vor, für zunächst 20 wichtige Versorgungsanlässe verlässliche Angaben zu machen, wie häufig diese in den Krankenhäusern behandelt werden.
Dazu werden Gruppen von Krankheiten/Versorgungsanlässen zusammengefasst – statt viele unterschiedliche Darmkrebsoperationen einzeln auszuweisen, werden sie in Zukunft unter einem Sammelbegriff zusammengeführt.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Versorgungsanlässe?
Bei der Auswahl der Versorgungsanlässe bzw. Operationen wurden Bereiche ausgewählt, deren Definition klar abgrenzbar ist und zu verlässlichen Ergebnissen führen. Hierbei wurden in einem ersten Schritt Versorgungsanlässe für eine Reihe von fachärztlichen Disziplinen definiert, die häufig in Krankenhäusern behandelt werden. Durch die Auswahl der 20 Versorgungsanlässe werden rund 2,5 Mio. Krankenhausfälle abgebildet.
Es ist Ziel, den Bundes-Klinik-Atlas laufend um weitere Versorgungsanlässe zu erweitern und dabei die besonders relevanten und häufig auftretenden Krankheiten in den Blick zu nehmen. Über die bestehende Datengrundlage lassen sich jedoch nicht alle Krankheitsbilder adäquat definieren.
Welche Leistungen beinhalten die einzelnen Behandlungsanlässe?
Die hinter diesen Versorgungsanlässen stehende Definition wurde entsprechend ihrer Relevanz und Häufigkeit bei der Behandlung des spezifischen Anlasses vorgenommen. In dieser Konsequenz ist nicht angestrebt und nicht möglich, eine abschließende Definition über sämtliche Leistungen vorzunehmen, die bei der Behandlung der spezifischen Versorgungsanlässe möglich wären. Die hinter den jeweiligen Versorgungsanlässen stehende Definition durch ICD- und OPS-Kodes wird transparent dargelegt.
Wie funktioniert die Kachel-Systematik?
Geführt werden die Patientinnen und Patienten auf der Startseite über größere Kacheln mit allgemeinen Begriffen wie z.B. „Krebs“, „Herz“ oder „Knochen und Gelenke“. Dahinter werden dann einzelne Erkrankungen und Operationen auf wie Darmkrebs, Brustkrebs, Magenkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Bypass- und Stent-Operationen oder der Einsatz von künstlichen Knie- und Hüftgelenken aufgefächert.
Die Kacheln zu den spezifischen Versorgungsanlässen geben für Krankenhausstandorte und falls gewünscht für eine spezifische Region an, wie häufig sie eine bestimmte Krankheit – etwa Darmkrebs – behandeln. So können Nutzerinnen und Nutzer leicht spezialisierte und weniger spezialisierte Kliniken erkennen: Differenziert wird dabei mit einem Tachosystem, wer überdurchschnittlich viele oder wenige Behandlungen pro Jahr in diesem Bereich macht. Auf diese Weise macht der Bundes-Klinik-Atlas für alle sichtbar, warum eine Krankenhausreform so dringend nötig ist. Komplizierte Eingriffe sollten nur denjenigen Krankenhäusern überlassen bleiben, die ausreichend Erfahrung haben. Im klinischen Alltag ist Routine Goldwert.
Welche Informationen zu Psychiatrien, Psychosomatik und Psychotherapie bietet der Bundes-Klinik-Atlas?
Psychische Erkrankungen und damit verwandte Informationen zu Psychiatrien, Psychosomatik und Psychotherapie werden im Bundes-Klinik-Atlas nicht abgebildet. Für die Behandlung psychischer Erkrankungen, etwa Depressionen, Schizophrenie etc. ist der Bundes-Klinik-Atlas keine aussagekräftige Quelle. Seit dem 01.01.2018 sind psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG verpflichtet, ein kontinuierliches, leistungsorientiertes und pauschaliertes Vergütungssystem (PEPP) anzuwenden, anstelle der Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG). Das PEPP stellt bisher keine Datengrundlage für den Bundes-Klinik-Atlas dar. Perspektivisch sollen jedoch auch psychiatrische Leistungen im Bundes-Klinik-Atlas ausgewiesen werden. Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.
Warum bietet der Bundes-Klinik-Atlas keine Informationen zu ambulanten Leistungen?
Der Bundes-Klinik-Atlas weist voll- und teilstationäre somatische Leistungen der Krankenhausstandorte aus. Die Datengrundlage dafür wird vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus bereitgestellt. Diese Daten sind zentral validiert und damit auch aus rechtlicher Sicht die geeignete Grundlage für das Projekt. Eine derartige Datengrundlage gibt es in Deutschland für ambulante Leistungen nicht, weshalb ambulante Leistungen nicht in vergleichbarer Art und Weise ausgewiesen werden können.
Für die Hybrid-DRGs wurde die rechtliche Grundlage einer Meldepflicht für Krankenhäuser geschaffen, damit diese Leistungen systematisch erhoben und perspektivisch im Bundes-Klinik-Atlas ausgewiesen werden können.
Wer liefert die Daten? Wie werden die Daten geprüft und verarbeitet?
Der Bundes-Klinik-Atlas basiert unter anderem auf Daten aus der gesetzlichen Qualitätssicherung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) sowie Daten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Außerdem sollen aussagekräftige Zertifikate aufgeführt werden.
Das IQTIG erhält für die Entwicklung des Bundes-Klinik-Atlas Daten vom InEK, von den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen (LVKK/EK), von den Krankenhäusern, von Fachgesellschaften und Zertifikatsherausgebern und vom Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB):
- InEK: Fallzahlen zu erbrachten Leistungen auf Standort- und Fachabteilungsebene, Angaben zu Personalzahlen für Pflegepersonal und zum Pflegepersonalquotienten, perspektivisch zu den Versorgungsstufen des Standorts, Personalzahlen für Ärztinnen und Ärzte sowie die Ausweisung des Leistungsspektrums nach Leistungsgruppen.
- LVKK/EK: Informationen der erfolgten Prognoseprüfungen und die Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zu Mindestmengenrelevanten Leistungen gemäß Mindestmengenregelung (Mm-R). Übergangsweise werden Informationen aus den strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB) genutzt.
- Krankenhäuser: Aktuelle Informationen zu den Notfallstufen sowie zu aussagekräftigen Zertifikaten. Übergangsweise werden bezüglich der Notfallstufen Informationen aus den strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser (SQB) genutzt und für die Zertifikate auf Informationen einschlägiger Fachgesellschaften und Zertifizierungsherausgeber zurückgegriffen.
- Fachgesellschaften und Zertifikatsherausgeber: Bereitstellung von Dokumenten als Grundlage zur Bewertung von Zertifikaten. Solange bis das IQTIG die Aussagekraft der Zertifikate nicht bewertet hat, werden nur ausgewählte Zertifikate ausgewiesen. Die für die Einbettung und Ausweisung notwendige Daten werden durch die entsprechenden Zertifikatsherausgeber übermittelt.
- Datenportal des strukturierten Qualitätsberichts der Krankenhäuser (SQB): In diesen gesetzlich vorgeschriebenen Berichten informieren die Kliniken über ihre Arbeit und Strukturen. In den Berichten finden Sie zum Beispiel Informationen zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Ausstattung oder zur Barrierefreiheit. Außerdem werden darin die Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren veröffentlicht.
Die Daten werden vom IQTIG entgegengenommen, verknüpft, geprüft und für den Export an die vom Bundesministerium für Gesundheit für die technische Umsetzung der Veröffentlichung im Bundes-Klinik-Atlas beauftragte Stelle aufbereitet und anschließend übermittelt. Die Daten des SQB erhält das IQTIG regelhaft auf Anfrage in einem XML-Datenformat. Die Übermittlung der Daten des InEK erfolgt in bilateraler Abstimmung. Für die Daten der Krankenhäuser und der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen stellt das IQTIG Erhebungsinstrumente zur Verfügung.
Wer ist am Aufbau und der Pflege des Klinik-Atlas beteiligt?
Die Webseite wurde unter Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit in enger Kooperation mit dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erstellt und basiert auf umfassender Expertise dieser involvierten Akteure. Mit der Darstellung wurde der Rahmenvertragspartner des BMG ‚coding. powerful. systems. CPS GmbH‘ beauftragt. Zur Umsetzung der intelligenten Suchfunktion hat das BMG ein digitales semantisches Netzwerk des auf medizinische Daten spezialisierten Unternehmens ID Berlin integriert, an dessen Implementierung seitens des Unternehmens mitgewirkt wird.
Außerdem wurden externe Expertinnen und Experten im Zuge der Entwicklungsarbeiten eingebunden, um das IQTIG und das BMG in seinen Arbeiten zu beraten.
Was unterscheidet den Klinik-Atlas von vorhandenen Angeboten?
Ein über viele Jahre sehr anerkanntes Angebot – die Weisse Liste – wurde im März 2024 eingestellt. Die in 15 Jahren erlangten umfangreichen Erkenntnisse und umfassende Expertise fließen jedoch in die Erstellung des Klinik-Atlas ein. Dafür haben die Weisse Liste und das BMG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die dort etablierte, intelligente Suchfunktion hat das BMG aufgegriffen und in den Bundes-Klinik-Atlas integriert. Diese Suche ist deutlich nutzerfreundlicher als vergleichbare Angebote.
Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Angeboten ist die bessere Vergleichbarkeit von Krankenhäusern, da die reine Angabe über Fallzahlen, Personal etc. für Nutzerinnen und Nutzer wenig aussagekräftig ist, da die Relation fehlt. Dazu werden die Daten zur besseren Einordnung und zum besseren Vergleich in einem Tacho-System dargestellt. Dafür werden die am Krankenhausstandort erbrachten Fallzahlen und die Personalausstattung in eine Relation zu denen der anderen Krankenhausstandorte in Deutschland gesetzt und in Korridoren von je 20 Prozent dargestellt. Durch diese – rein mathematische – Darstellung können Nutzerinnen und Nutzer die Daten deutlich besser einordnen.
Werden die Daten überprüft?
Der wesentliche Teil der erhobenen Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Meldepflichten durch die Krankenhäuser. Die Korrektheit der Datenmeldung ist damit verpflichtend. Um die Qualität der Daten weiter zu verbessern, wurden mit dem Krankenhaustransparenzgesetz verschieden Meldewege neu etabliert.
Die Daten werden laufend geprüft, etwa von den Krankenkassen, vom InEK oder vom IQTIG.
Wie häufig werden die Daten aktualisiert? In welchen Schritten wird der Klinikatlas ausgebaut?
Der Bundes-Klinik-Atlas nutzt immer die aktuellsten verfügbaren Daten und aktualisiert diese regelmäßig. Aufgrund unterschiedlicher Erhebungszeiträume für verschiedene Datenpunkte und -quellen, können sich die Datenjahre unterscheiden.
Die Daten stammen aus unterschiedlichen Jahren: Im Bundes-Klinik-Atlas werden generell die aktuellsten verfügbaren Daten genutzt und regelmäßig aktualisiert. Aufgrund unterschiedlicher Erhebungszeiträume für verschiedene Datenpunkte und -quellen können sich die Datenjahre unterscheiden. In der nachfolgenden Übersicht zu den 2024 beabsichtigten Aktualisierungen finden Sie die Daten je mit Quelle und Erfassungsjahr. In Bezug auf die Mindestmengen wird das Prognosejahr berichtet. Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.
Werden die Daten Open Source zur Verfügung gestellt?
Die entgeltfreie Bereitstellung der veröffentlichten Daten im Sinne der „Open Data“- Strategie der Bundesregierung soll ab dem Jahr 2026 erfolgen. Diese Daten sollen durch eine geeignete technische Schnittstelle auf Grundlage geeigneter internationaler Standards zur Verfügung gestellt werden. Die technische Schnittstelle soll zum 1. Januar 2026 eingerichtet werden (siehe dazu auch die Änderungen von § 135d Absatz 1 Satz 5 SGB V durch das KHTG).
Auf welcher rechtlichen Basis erfolgt die Veröffentlichung des Bundes-Klinik-Atlas?
Der Staat hat eine Informationspflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Dies umfasst selbstverständlich auch verschiedene Informationsangebote über die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. In der Praxis zeigt sich, dass die bestehenden Regelungen zur Qualitätsberichterstattung nicht ausreichen, um die Öffentlichkeit angemessen über die Qualität der stationären Leistungserbringung zu informieren. Die Information der Bevölkerung über die Qualität von Krankenhausbehandlungen muss frei von interessengeleiteten, einseitigen oder für den medizinischen Laien unverständlichen Mitteilungen sein.
Am 28. März 2024 ist das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, Patientinnen und Patienten verständlich und transparent über den Umfang und die Qualität der Versorgung sowie die ärztliche und pflegerische Personalausstattung in den Krankenhäusern zu informieren. Mit diesem Ziel wurde der Bundes-Klinik-Atlas aufgebaut und wird stetig weiterentwickelt.
Wann werden die Krankenhäuser den Leveln zugewiesen?
Durch das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) wurde das InEK mit der Erstellung und Zertifizierung eines Leistungsgruppen-Groupers beauftragt, um eine bundeseinheitliche Zuordnung der Krankenhausfälle zu den geplanten Leistungsgruppen in der Datenübermittlung sicherzustellen. Perspektivisch soll die Zuordnung von Krankenhausfällen zu Leistungsgruppen Grundlage für die Einführung einer Vorhaltevergütung sein, die in der Krankenhausreform beinhaltet ist. Erst nach der Erarbeitung des Groupers können die Krankenhäuser den Leveln (Versorgungsstufen) zugewiesen in das Leistungsgeschehen in der Leistungsgruppen-Systematik abgebildet werden.
Diese Level unterscheiden sich im Umfang des Leistungsspektrums vom Basisversorger (Level 1n) über eine erweiterte Versorgung (Level 2) bis zur umfassenden Versorgung bzw. den Universitätsklinika (Level 3 bzw. 3U). Darüber hinaus werden Fachkrankenhäuser sowie die Krankenhäuser der gesetzlichen Unfallversicherung (BG-Kliniken) gesondert ausgewiesen. Nach entsprechender Planungsentscheidung durch das jeweilige Land werden sektorenübergreifende Versorger als Level1i-Krankenhäuser eingestuft.
Diese Zuordnung schafft kein Präjudiz oder eine Vorwegnahme der heutigen oder künftigen Krankenhausplanung, die entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung bei den Ländern liegt. Die im Rahmen der geplanten Krankenhausreform für die Zukunft vorgesehene Zuweisung von Leistungsgruppen wird weiterhin alleine und ausschließlich von den Planungsbehörden der Länder vorgenommen. Sobald diese Zuweisungen erfolgen, werden sie im Transparenzverzeichnis abgebildet. Bis dahin ist die Darstellung eine systematische Abbildung des heutigen, realen Leistungsgeschehens.
Sorgt der Klinik-Atlas für noch mehr Bürokratie?
Ein Großteil der benötigten Daten wird bereits erhoben und veröffentlicht, ist bisher für die Allgemeinheit jedoch wenig verständlich abrufbar. Dort, wo die Datenbasis verbessert und erweitert werden muss, schafft dieses Gesetz die notwendige Grundlage. Die Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser soll laufend dahingehend geprüft werden, ob perspektivisch einzelne Berichtspflichten entfallen können, um die Krankenhäuser von zu hoher Bürokratie zu entlasten.