E-Health-Gesetz

Das Gesetz treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen zum Wohle der Patientinnen und Patienten weiter voran. Es enthält einen Fahrplan zur Einführung einer digitalen Infrastruktur und lässt die Versicherten von konkreten Anwendungen profitieren.

Gesetz 28.12.2015

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)

Inkrafttreten: 29.12.2015

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 18.12.2015
Bundestag, 2./3. Lesung: 03.12.2015
Bundesrat, 1. Durchgang: 10.07.2015
Bundestag, 1. Lesung: 03.07.2015

Kabinett: 27.05.2015

Referentenentwurf: 13.01.2015

Glossareintrag

Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ hat die ersten Weichen für den Aufbau der sicheren Telematikinfrastruktur (TI) und die Einführung medizinischer digitaler Anwendungen gestellt.

Mehr erfahren

Stellungnahmen

Stand: 28. Dezember 2015
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.