Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ auf den Weg gebracht.

Gesetz 15.12.2023

Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften

Inkrafttreten: 16.12.2023

Wortlaut des Gesetzes - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 24.11.2023
Bundestag, 2./3. Lesung: 19.10.2023
Bundestag, 1. Lesung: 22.09.2023
Bundesrat, 1. Durchgang: 07.07.2023

Kabinett: 24.05.2023
zum Download des Gesetzentwurfs (PDF, nicht barrierefrei, 458 KB)

Referentenentwurf: 05.04.2023
zum Download (PDF, barrierefrei, 1 MB)

Reform der Pflegeausbildung: Studierende erhalten künftig Vergütung

Der Bundestag hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) am 19. Oktober 2023 in 2./3. Lesung beschlossen. Danach erhalten Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht.

Mehr erfahren

Bundestag.de

Weitere Informationen und Dokumente zum Verfahrensverlauf können Sie auf der Seite des Deutschen Bundestags einsehen.

Stellungnahmen

Stand: 15. Dezember 2023
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