Präventionsgesetz (PrävG)

Das Präventionsgesetz verbessert die Grundlagen dafür, dass Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure in Ländern und Kommunen gestaltet werden. Darüber hinaus sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft, die Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden.

Gesetz 24.07.2015

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention

Inkrafttreten: 25.07.2015

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, zweiter Durchgang: 10.07.2015
Bundestag, zweite/dritte Lesung: 18.06.2015
Bundestag, erste Lesung: 20.03.2015
Bundesrat, erster Durchgang: 06.02.2015
Kabinett: 17.12.2014

Referentenentwurf: 20.10.2014
Referentenentwurf zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 160 KB)

Glossarartikel

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung - für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen.

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Stellungnahmen

Stand: 24. Juli 2015
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