Bürgertelefon

Informationsangebote

Das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Bürgertelefon erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern:

Service Kontakt
Bürgertelefon zur Krankenversicherung 030 / 340 60 66 – 01
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung 030 / 340 60 66 – 02
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention 030 / 340 60 66 – 03
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte info.gehoerlos(at)bmg.bund.de
Gebärdentelefon (Videotelefonie) www.gebaerdentelefon.de/bmg

Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für Gesundheit weder die Möglichkeit noch die Berechtigung hat, die von Bürgerinnen und Bürger geschilderten Sachverhalte zu überprüfen bzw. hierzu wertende Stellungnahmen abzugeben.

Für die Anwendung und Auslegung des Krankenversicherungsrechts in Einzelfällen sind die Kranken- und Pflegekassen eigenverantwortlich zuständig.

Wenn Versicherte mit einer Entscheidung der Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden sind, können sie dagegen Widerspruch und bei Erfolglosigkeit des Widerspruchs Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben. Des Weiteren kann eine Entscheidung der Kasse durch die jeweilige Aufsichtsbehörde überprüft werden.

Weitergehende Informationen, zum Beispiel zu den Aufsichtsbehörden, finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Publikationen und Broschüren stehen online zur Verfügung oder können gegebenenfalls über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden. Für die Bestellung von Publikationen des Ministeriums nutzen Sie bitte unser Bestellsystem.

Hinweis

Gelegentlich wird von Telefonaten berichtet, in denen die Behauptung aufgestellt wird, dass sie im Namen des BMG erfolgen. In diesen Gesprächen werden Informationen über die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger (zum Beispiel Pflegegrad) und persönliche Daten (zum Beispiel Anschrift, E-Mail-Adresse) abgefragt. Solche Telefonumfragen wurden nicht vom BMG in Auftrag gegeben. Bitte geben Sie daher in solchen Fällen keine Gesundheits- und Kontaktinformationen an Fremde weiter.

Stand: 8. Januar 2024
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