Patientenrechte

  • Foto: Mann mit Frau schauen lächeln auf ein Tablet. Die Frau berührt mit den Fingern der einen Hand den Bildschirm und hält mit der anderen Hand eine Tasse.

    Die Stärkung Ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten als Patientinnen und Patienten ist ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik. Mit dem am 26. Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten im Behandlungsverhältnis erstmalig zusammenfassend geregelt. 

  • Foto: Abbildung des Ratgebers Prävention

    Nur wenn Sie umfassend informiert sind, können Sie sich als Patientin und Patient im Gesundheitswesen orientieren.

  • Foto: Formular mit Kugelschreiber und Briefbeschwerer auf dem Tisch liegend.

    Durch die Patientenquittung können Sie nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten Ihr Arzt erbracht hat.

  • Foto: Eine ältere Dame hält einen Gehstock, auf ihrer Hand liegt die Hand einer jüngeren Frau in weißem Kittel

    Mit einer Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich ihren Patientenwillen festhalten.

  • Foto: vor einem dunklen Hintergrund steht ein Arzt in weißem Kittel (nur der Oberkörper ist zu sehen) mit blauem Stethoskop und verschränkten Armen

    Erfahren Sie hier, an wen Sie sich bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler wenden sollten.

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