Technische Informationen für Softwarehersteller, Krankenversicherungs- und Kostenträger

Informationen zu aktuellen Wartungsarbeiten

Aufgrund von Wartungsarbeiten kann es in unregelmäßigen Abständen dazu kommen, dass die Produktiv- oder Referenzumgebung des Implantateregisters Deutschland stundenweise nicht erreichbar sind. Aktuelle Informationen dazu finden Sie im Dokument Informationen zu geplanten Wartungsarbeiten und aktuellen Störungen (siehe auch unten im Downloadbereich).

XML-Spezifikation für die Meldung

Die XML-Spezifikation und die zugehörige Technische Dokumentation für die Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen sind seit Mitte August in der Version 4.1.0 veröffentlicht. Sie basiert auf der Request-for-comments-Version 4.0.0 und den bis zum 13.06.2025 eingegangenen Kommentaren. Die aktuelle Version steht unten im Downloadbereich zur Verfügung.

Diese Version 4.1.0 ist für das Jahr 2026 verbindlich. Sie beschreibt Meldung, Korrektur und Stornierung von implantatbezogenen Maßnahmen mit Brustimplantaten, Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie Aortenklappen. Sie ist hinsichtlich der zu übermittelnden Datensätze für Endoprothesen an Hüfte und Knie zwischen der Endoprothesenregister Deutschland gGmbH (EPRD) und dem Implantateregister Deutschland harmonisiert.

Voraussichtlich im November dieses Jahres wird eine Patchversion 4.1.1 für das Meldejahr 2026 veröffentlicht. Diese wird an die im Herbst erscheinende Endfassung des ICD und OPS angepasst sein und auch die Fehlerkorrekturen und Änderungen enthalten, die bereits in der Patchversion 3.1.3 enthalten sind.

Als zusätzliche Datei ist eine Access-Datenbank enthalten, die die Spezifikationsinhalte im Mantel der IQTIG-QS-Basisspezifikation darstellt und eine Implementierungshilfe für Software-Hersteller bietet. Durch den Inhalt der Access-Datenbank werden bisherige Spezifikationsbestandteile nicht ersetzt, sondern um die Erfassungssicht ergänzt. Maßgeblich sind weiterhin die bisherigen Bestandteile der XML-Spezifikation.

Die RFC-Version stand Ihnen bis zum 13.06.2025 zur Kommentierung zur Verfügung. Kommentare haben wir erhalten von den folgenden Absendern:

  • EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH
  • ICOBRA (International Collaboration of Breast Registry Activities)
  • Meierhofer AG

Für das Meldejahr 2025 verbindlich ist die Version 3.1.3. Sie steht seit Ende September als Patchversion unten im Downloadbereich zur Verfügung. Sie enthält die Einführung eines neuen Datentyps. Zudem wurden drei OPS-Kodes zur Implantation von Allotransplantaten (5-351.01, 5-351.07 und 5-351.08) aus der Liste der auslösenden OPS-Kodes entfernt. Die Änderungen sind abwärtskompatibel zur Patchversion 3.1.2.

XML-Spezifikation für die Prüfung der Meldebestätigung

Die Meldebestätigung des IRD dient Gesundheitseinrichtungen als Nachweis dafür, dass sie ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen sind. Die Kostenträger können über eine vom IRD bereitgestellte Schnittstelle die Meldebestätigung prüfen. Die Aktualisierung erfolgt stündlich.

Alle Vorgaben, nach denen die Prüfung einer Meldebestätigung über die vom IRD bereitgestellte Schnittstelle erfolgen soll, sind in der entsprechenden XML-Spezifikation sowie der zugehörigen Technischen Dokumentation enthalten. Sie steht unten im Downloadbereich zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie dort eine Datei, die – ausschließlich für Tests im Testsystem – vier gültige Kombinationen aus Melde-ID und Hash-Wert enthält.

Seit dem 15. Mai 2025 ist die Überprüfung der Meldebestätigung auch in Echtzeit möglich. Die Endpunkte dafür liegen innerhalb der Telematikinfrastruktur und lauten:

  • für die Referenzumgebung: ru.ir-d.de/isRequestConfirmationNumberValid
  • für die Produktivumgebung: rst.ir-d.de/isRequestConfirmationNumberValid

Lieferung des Vitalstatus seitens der Krankenversicherungsträger

Die verpflichtende Lieferung des Vitalstatus von den Krankenversicherungsträgern an die Vertrauensstelle startet im September 2026. Das RKI wird im Vorfeld des Starts in Abstimmung ein bis zwei Testzeiträume für Krankenversicherungsträger anbieten.

Zugriff für Softwarehersteller auf die Referenzumgebung

Die Referenzumgebung des IRD in der Telematikinfrastruktur dient Softwareherstellern zu Testzwecken. Wenn Sie Hersteller eines Primärsystems sind und zu Testzwecken Zugriff auf die Referenzumgebung erhalten möchten, verwenden Sie bitte das Kontaktformular oder senden eine E-Mail an helpdesk-registerstelle-ird[at]bmg.bund.de. Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage Namen und Kontaktdaten Ihres Unternehmens sowie die Telematik-ID Ihrer SMC-B an.

Alle Endpunkte sind nach vorheriger Authentifizierung per SMC-B erreichbar. Dieses Authentifizierungsverfahren ist für die Übermittlung von Echtdaten in der Produktivumgebung erforderlich. Weitere Informationen zur Referenzumgebung finden Sie in der Technischen Dokumentation unten im Downloadbereich.

Sie haben Fragen?

Bitte wenden Sie sich an das Helpdesk der Register- und Vertrauensstelle des IRD. Das Helpdesk erreichen Sie über das Kontaktformular oder per E-Mail helpdesk-registerstelle-ird[at]bmg.bund.de. Achtung: Nachdem Sie auf den Button „Erstellen“ geklickt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link. Nur wenn Sie mit dem Link Ihre Anfrage bestätigen, wird Ihre Anfrage weiterverarbeitet.

Technische Fragen von Softwareherstellern rund um die Schnittstellen beantwortet das Team des IRD in regelmäßig angebotenen Sprechstunden. Die nächsten Sprechstunden finden von 13 bis 15 Uhr statt am:

30. Oktober 2025, 05. Februar 2026, 28. Mai 2026 und 17. September 2026

Wenn Sie daran teilnehmen möchten, benutzen Sie bitte das Kontaktformular oder senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten, dem gewünschten Datum und dem Betreff „IRD: Anmeldung Sprechstunde“ an helpdesk-registerstelle-ird[at]bmg.bund.de. Im Anschluss daran erhalten Sie die Zugangsdaten. Die Sprechstunde soll der Klärung der vorab übermittelten Fragen dienen. Ihre Fragen nehmen wir gerne bis zum Mittwoch in der Woche vor dem Termin entgegen. Senden Sie diese bitte mit dem Betreff „IRD: Fragen Sprechstunde“.

Die Fragen und Antworten aus den Sprechstunden werden im Anschluss veröffentlicht. Alle Präsentationen finden Sie unten im Downloadbereich.

Downloadbereich

Die verschiedenen Spezifikationsversionen für die Meldung an die Vertrauens- und Registerstelle, für die Prüfung der Meldebestätigung sowie weitere Dokumente zum Download finden Sie jeweils unterhalb der folgenden Abschnitte.

Weitere Informationen

Stand: 25. September 2025

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