Technische Informationen für Softwarehersteller und Kostenträger
XML-Spezifikation für die Meldung
Die XML-Spezifikation und die zugehörige Technische Dokumentation für die Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen sind seit Ende September in der Version 2.1.0 veröffentlicht. Sie basiert auf der im April veröffentlichten Request-for-comments-Version 2.0.0 und den bis zum 31.07.2023 eingegangenen Kommentierungen. Darüber hinaus sind Änderungen vorgenommen worden, die auf Erfahrungen aus dem Probebetrieb, der externen Testung in der Referenzumgebung sowie der Erstellung der IRD-Spezifikation im Mantel der QS-Basisspezifikation resultieren.
Diese Version 2.1.0 ist für das Jahr 2024 verbindlich. Sie beschreibt die Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen mit Brustimplantaten und Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie deren Korrektur und Stornierung. Ebenfalls wird die Selbstauskunft auf Verlangen einer Patientin bzw. eines Patienten beschrieben.
Aktuell wird an einem Patch gearbeitet, um mehr als eine Diagnose angeben zu können: Im Moment tritt bei der Validierung gegen die XSD-Struktur der Version 2.1.0 ein Fehler auf, wenn mehr als seine Diagnose angegeben wird.
Erstellt wird die Spezifikation vom Team des Implantateregisters Deutschland. Die Arbeitsgruppe Spezifikation (AG Spez), in der u. a. die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) , der Bundesverband Gesundheits- IT (bvitg) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vertreten sind, steht dem Team bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Spezifikationen beratend zur Seite.
Spezifikation für die Meldung im Mantel der QS-Basisspezifikation
Aktuell werden in einer Untergruppe der AG Spez die Weichen für eine Spezifikation für die Meldung von implantatbezogenen Maßnahmen im Mantel der QS-Basisspezifikation gestellt. Die Protokolle der entsprechenden Workshops sowie ausgewählte Arbeitsergebnisse sind hier veröffentlicht:
XML-Spezifikation für die Prüfung der Meldebestätigung
Die Meldebestätigung des IRD dient Gesundheitseinrichtungen als Nachweis dafür, dass sie ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen sind. Die Kostenträger können über eine vom IRD bereitgestellte Schnittstelle die Meldebestätigung prüfen.
Alle Vorgaben, nach denen die Prüfung einer Meldebestätigung über die vom IRD bereitgestellte Schnittstelle erfolgen soll, sind in der XML-Spezifikation sowie der zugehörigen Technischen Dokumentation enthalten.
Zugriff für Softwarehersteller auf die Referenzumgebung
Die Referenzumgebung des IRD in der Telematikinfrastruktur dient Softwareherstellern zu Testzwecken. Wenn Sie Hersteller eines Primärsystems sind und zu Testzwecken Zugriff auf die Referenzumgebung erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an support-implantateregister(at)d-trust.net und geben Sie darin Namen und Kontaktdaten Ihres Unternehmens sowie die Telematik-ID Ihrer SMC-B an.
Alle Endpunkte sind nach vorheriger Authentifizierung per SMC-B erreichbar. Dieses Authentifizierungsverfahren ist für die Übermittlung von Echtdaten in der Produktivumgebung erforderlich. Weitere Informationen zur Referenzumgebung finden Sie in der Technischen Dokumentation unten auf der Webseite im Downloadbereich.
Sie haben Fragen?
Bitte wenden Sie sich an das Helpdesk der Register- und Vertrauensstelle. Dies erreichen Sie per E-Mail über support-implantateregister(at)d-trust.net oder telefonisch über 030 2598-4316.
Technische Fragen von Softwareherstellern rund um die Schnittstellen beantwortet das Team des IRD in regelmäßig angebotenen Sprechstunden. Die nächsten Sprechstunde finden von 13 bis 15 Uhr statt am:
14. Dezember 2023 sowie 11. Januar 2024
Wenn Sie teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und dem gewünschten Datum an support-implantateregister(at)d-trust.net. Im Anschluss daran erhalten Sie die Zugangsdaten. Die Sprechstunde soll der Klärung der vorab übermittelten Fragen dienen. Ihre Fragen nehmen wir gerne bis zum Mittwoch in der Woche vor dem Termin entgegen. Senden Sie diese bitte an die genannte E-Mail-Adresse.
Die Fragen und Antworten aus den Sprechstunden werden im Anschluss veröffentlicht:
Downloads
-
Release Notes zur XML-Spezifikation der RST V2.1.0 (Stand September 2023)
-
XML-Spezifikation der RST V2.1.0 (Stand September 2023; verbindlich für 2024)
-
Technische Dokumentation zur XML-Spezifikation der RST V2.1.0 (Stand September 2023)
-
Auslösebedingungen für die Meldung einer implantatbezogenen Maßnahme (Stand September 2023)
-
Bis 31. Juli 2023 eingegangene Kommentare zur XML-Spezifikation der RST V2.0.0 RFC (Stand September 2023)
-
Änderungshistorie und Hinweise der VST (Stand Mai 2023)
-
Schnittstellenbeschreibung der VST V1.1 (Stand Mai 2023)
-
Schnittstellenbeschreibung der VST V1.0 (Stand Oktober 2022)
-
Protokolle inkl. Arbeitsergebnisse der AG Spez (Stand September 2023)
-
Dokumentation der Sprechstunden (Stand November 2023)
-
XML-Spezifikation für die Prüfung der Meldebestätigung V1.0 (Stand November 2023)
Weitere Informationen
-
Implantateregistergesetz - IRegG
Gesetz zum Implantateregister Deutschland
-
Implantateregister-Betriebsverordnung – IRegBV
Verordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland
-
Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD
Informationen des BMG zum Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland