Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bundesgesundheitsministerium.de veröffentlichten Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 haben wir unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich gemacht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird jährlich durchgeführt. Die aktuelle Auswertung beruht auf einer im Zeitraum vom 25. Juni bis 7. Juli 2025 extern durchgeführten Selbstbewertung nach BITV/EN 301 549.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen mit folgenden Ausnahmen vereinbar:
- Beschriftungen für Formularelemente sind nicht immer korrekt mit dem sichtbaren Feld verknüpft gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1.
- Einzelne Punkte im Menü können Screenreadern nicht korrekt verborgen sein gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.3.2.
- Die Tooltips zu verwendeten Abkürzungen sind nicht mit der Tastatur fokussierbar gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1.
- Die Sprunglinks zu Begin der Seite sind bei Fokussierung nicht visuell sichtbar gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1.
- Der Fokusrahmen ist nicht immer ausreichend sichtbar gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7.
- In mobiler Ansicht wird nicht immer eine Alternative zu einer Wischbewegung angeboten gemäß WCAG-Erfolgskriterium 2.5.1.
- In dem Kontaktformular wird noch nicht bei allen Feldern auf eine ungültige Eingabe hingewiesen gemäß WCAG-Erfolgskriterium 3.3.3.
- Einige Inhalte sind bei veränderten Darstellungseinstellungen des Browsers nicht immer ausreichend zu erkennen gemäß EN 301 549 Prüfschritt 11.7.
- Das Video-Modul stellt keine Möglichkeit zur Ab- oder Zuschaltung von Audiodeskription bereit.
- Aufgrund der Vorgaben der BITV 2.0 ist das Bundesministerium für Gesundheit bestrebt, PDF-Dateien barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Alle PDF-Dateien sind entsprechend gekennzeichnet. Die Stellungnahmen zu Referentenentwürfen werden von externen Anbietern eingereicht, die dazu angehalten sind, die Dateien barrierefrei anzuliefern.
Das Bundesministerium für Gesundheit baut fortlaufend die in den Kontrollen aufgeführten Barrieren ab.
Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde im Jahr 2018 erstellt und zuletzt am 1. August 2025 aktualisiert.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bundesgesundheitsministerium.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Erster Dienstsitz: Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Zweiter Dienstsitz: Mauerstraße 29, 10117 Berlin (Mitte)
Telefon: 030 18441-0 (bundesweiter Ortstarif)
Fax: 030 18441-4900
E-Mail: poststelle(at)bmg.bund.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de