Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per Apps oder mittels Papierausdruck einlösen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Umstellung mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Vor allem durch die einfache Einlösung bei der Apotheke über mehrere Möglichkeiten: Einlösung per eGK, E-Rezept-App, über die App einer Apotheke mittels CardLink-verfahren oder mit dem Papierausdruck.

Das erleichtert auch den Praxisalltag: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Das Medikamentenmanagement ist verbessert, und auch den Apotheken erleichtert das Einlösen mit der eGK den Arbeitsalltag.

Versicherte können das E-Rezept vor Ort in einer Apotheke ihrer Wahl oder auch in einer Online-Apotheke einlösen.

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Die E-Rezept-App der gematik

Rezepte elektronisch empfangen und einlösen: Dafür benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik. Diese können Sie in den gängigen App Stores (App Store, Google Play, AppGallery) sowie auf der gematik-Webseite herunterladen. Auf der gematik-Webseite erhalten Sie außerdem Informationen, wie Sie das E-Rezept auch ohne Smartphone nutzen können.

In dem Bild ist ein Smartphone zu sehen. Darauf steht "E-Rezept.

Verwendung des E-Rezepts

Das E-Rezept kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:

  • Patientinnen und Patienten können das E-Rezept einfach mit ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Dazu müssen sie ihre eGK in der Apotheke nur in das Kartenterminal stecken.
  • Das E-Rezept kann per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden.
  • Das E-Rezept kann per Smartphone mittels CardLink-Verfahren in der App einer Apotheke eingelöst werden. Beim CardLink-Verfahren übernimmt das Smartphone die Funktion eines Kartenlesegeräts in der Apotheke, sodass E-Rezepte orts- und zeitunabhängig eingelöst werden können.
  • Die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden.

Für die Nutzung der sicheren E-Rezept App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die sie bei ihrer Krankenkasse erhalten.

Fragen und Antworten zum E-Rezept

Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per Apps oder mittels Papierausdruck einlösen. Alles Wichtige erfahren Sie in unseren FAQ zum E-Rezept.

Das E-Rezept kann mehr

Das E-Rezept ermöglicht weitere, neue oder verbesserte digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung, über den Medikationsplan bis zum Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen künftig alle weiteren veranlassten Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden. Für Heilmittel wird dies zum Beispiel ab dem 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 möglich sein. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben.

Darüber hinaus haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen. Diese werden zukünftig ebenfalls von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch verordnet werden können.

Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verwendet. Die TI verbindet Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen miteinander, sodass die an der Versorgung Beteiligten sicher und schnell miteinander kommunizieren können.

Stand: 22. Januar 2025

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