Krankenhausreform

Die Ende 2024 beschlossene Krankenhausreform soll an einigen Stellen nachgebessert werden. Die Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sollen mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) praxisnah fortentwickelt werden. Die Ziele der Reform – mehr Qualität und Effizienz in der Versorgung – bleiben bestehen.

Das Vorhaben

  • Die Krankenhausreform ist eines der umfassendsten Projekte der letzten Jahre im Gesundheitswesen. Krankenhäuser sind zentraler Bestandteil einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Deutschland.

  • Die neue Krankenhausreform soll die stationäre Versorgung in Deutschland effizienter und besser machen. Verfolgt werden dabei im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität
  • Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten
  • Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde sich auf eine Fortentwicklung der Krankenhausreform verständigt. Zur praxisnahen Weiterentwicklung und besseren Umsetzbarkeit der Regelungen sollen unter anderem die Finanzierung des Transformationsfonds geändert, Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten erweitert, Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und deren Maßgaben zur Anwendung überarbeitet werden. Außerdem sollen Zwischenfristen, insbesondere zur Einführung der Vorhaltevergütung, angepasst werden.

Fragen und Antworten zur Krankenhausreform

Leistungsgruppen-Ausschuss

Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll sicherstellen, dass der aktuelle Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt wird. Dies trägt zu einer leitliniengerechten, qualitativ hochwertigen und für Patientinnen und Patienten sicheren medizinischen Versorgung bei.

Mehr erfahren

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Rahmen der Krankenhausreform am 8. Januar 2025 einen Ausschuss gemäß § 135e Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingerichtet. Dieser so genannte Leistungsgruppen-Ausschuss beschließt Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Leistungsgruppen und Qualitätskriterien für die Leistung von Krankenhäusern.

 

Meldungsarchiv zur Krankenhausreform

  • Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Zentrales Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung. „Die Menschen in unserem Land müssen sich auf eine flächendeckende Notfallversorgung verlassen können, die im Ernstfall schnell Hilfe leistet“, so BM Nina Warken.

  • Das BAS hat die ersten Fördermittel bewilligt - kurze Zeit, nachdem das KHAG in Kraft getreten ist. BM Warken: „Der Bund investiert in den nächsten zehn Jahren 29 Milliarden Euro und übernimmt Verantwortung für eine verlässliche und flächendeckende Gesundheitsversorgung.“

  • Die wesentlichen Ziele der Reform bleiben erhalten: Eine Bündelung von Leistungen, mehr Spezialisierung und dadurch eine bessere Qualität in der Versorgung. „Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern“, so BM Warken.

  • Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen. Die grundsätzlichen Ziele der Reform bleiben gewahrt: „Wir wollen eine bessere Bündelung von Leistungen und mehr Qualität in der Versorgung“, so BM Warken.

Gesetze und Verordnungen zur Krankenhausreform

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung – NotfallG 

Geplant ist die Neuordnung der Notfallversorgung, einschließlich der Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ). Patienten sollen schnell in die richtige Behandlung gesteuert werden und die Zusammenarbeit von Rettungsdienst, Notaufnahmen und Bereitschaftsdienst soll verbessert werden.

Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG

Der KHAG dient dazu, das Reformwerk weiterzuentwickeln: Das Gesetz reagiert auf Praxiserfahrungen, passt Fristen, Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen an und soll Schwächen des ursprünglichen Reformgesetzes ausgleichen.

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG

Das KHVVG schafft die rechtliche Grundlage für die neue Krankenhausreform: Qualität, Vergütung und Strukturwandel werden neu geregelt. Es legt die Bedingungen fest, unter denen Kliniken künftig Zuschüsse für Transformationsmaßnahmen und strukturelle Anpassungen erhalten können.

Krankenhaustransparenzgesetz 

Das Gesetz ist Basis für die Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland. Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet.

Krankenhaustransformationsfonds-VerordnungKHTFV 

Die Verordnung regelt, wie Kliniken finanzielle Unterstützung für Umbau, Spezialisierung oder Zusammenschlüsse erhalten, die zu qualitativ hochwertigen stationären Versorgungsstrukturen führen. So soll der Wandel der Krankenhauslandschaft gezielt gefördert werden.

Weitere Informationen

  • Krankenhausfinanzierung

    Die Finanzierung der Krankenhäuser teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen. Alle Informationen zu Investitions- und Betriebskosten erhalten Sie in dieser Übersicht.

  • Fallpauschalen

    Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Finanzierung der voll- und teilstationären Leistungen der deutschen Krankenhäuser über das sogenannte DRG-Fallpauschalensystem.

Stand: 22. April 2026

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