Krankenhausreform

Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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Eckpunktepapier: Krankenhausreform

Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge) ein zentrales Anliegen.

Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Viele Krankenhäuser wären von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert.

Stattdessen erhalten notwendige Kliniken durch die Reform Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Somit bestimmt die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung.

Die Einigung im Detail

  • Das überholte System der Fallpauschalen wird beendet. Stattdessen bekommen notwendige Kliniken Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
  • Somit bestimmt die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhalten Krankenhäuser die Chance, zu überleben. Patient*innen können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
  • Der Bund legt nach der Sommerpause ein eigenes Gesetz zur Transparenz vor. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Die Transparenz-Offensive soll am 1. Januar 2024 starten.

Fest steht: Ohne Reform werden viele Krankenhäuser ungesteuert Insolvenz anmelden müssen. Mit der Reform bekommen Krankenhäuser wieder eine Perspektive.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Fragen und Antworten zur Krankenhausreform

Wie soll die Qualität sichergestellt werden? Was bedeuten und bringen „Leistungsgruppen“? Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Krankenhausreform.

Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Im Mai 2022 wurde, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, eine Kommission eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Sie legt Stellungnahmen vor und erarbeitet Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung. Dabei orientiert sich die „Regierungskommission Krankenhaus“ an Kriterien wie Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung. Auf Grundlage ihrer Vorschläge erarbeiten Bund, Länder und Fraktionen konkrete Vorschläge.

Tagungen der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform“

Stand: 13. Juli 2023
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