Europäische Gesundheitspolitik

Fortschritt durch Vielfalt

Europa hat den berechtigten Anspruch, eine Vorreiterrolle beim Gesundheitsschutz und für Innovation, Qualität und Sicherheit in der Gesundheitsversorgung einzunehmen.

Mit dem Vertrag von Lissabon verpflichtet sich die Europäische Union (EU) ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen. Das bedeutet, dass durchgängig in allen Politikbereichen Aspekte des Gesundheitsschutzes einbezogen werden müssen. Aktivitäten der EU sind darauf ausgerichtet Synergien zu nutzen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern sowie Krankheiten und Gesundheitsgefährdungen vorzubeugen und zu bekämpfen. Die Europäische Gesundheitspolitik beruht dabei auf der engen Zusammenarbeit eigenständiger Gesundheitssysteme in den EU-Mitgliedstaaten. Dabei soll die Vielfalt der historisch gewachsenen nationalen Gesundheitssysteme gewahrt und die Kompetenz, sie eigenverantwortlich zu gestalten, nicht unnötig eingeschränkt werden.

Verantwortung der Mitgliedstaaten – ergänzende Kompetenzen der EU

Grundlage der europäischen Gesundheitspolitik ist die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten für

  • die Festlegung der Gesundheitspolitik,

  • die Verwaltung des Gesundheitswesens sowie

  • die medizinische Versorgung, einschließlich der Finanzierung der Leistungen und der Leistungsumfang.

Die Rolle der EU ist darauf beschränkt, die Politik der Mitgliedstaaten zu ergänzen, ihre Zusammenarbeit zu fördern und ihre Tätigkeit – falls erforderlich – zu unterstützen. Dies ist z. B. der Fall beim Austausch bewährter Praktiken im Bereich der Patientensicherheit und der Bündelung von hochspezialisierten medizinischen Ressourcen in Europäischen Referenznetzwerken, insbesondere im Bereich der seltenen Erkrankungen. Wichtigstes finanzielles Instrument zur Umsetzung der EU-Gesundheitsstrategie sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist das EU-Aktionsprogramm Gesundheit.

Das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich dafür ein, dass in Deutschland bewährte europäische Verfahren bekannt und genutzt werden. Hierfür ist eine enge Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und den Institutionen der Europäischen Union notwendig.

EU-Gesetzgebung: Gesundheitsschutz und Binnenmarkt

Europäische gesetzgeberische Maßnahmen zum Gesundheitsschutz kommen nur dort zum Einsatz, wo ihre Ziele allein durch nationale Regelungen nicht erreicht werden können. (Subsidiarität). Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Dies ist z. B. der Fall bei

  • der Prävention und Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren,

  • Fragen der Patientenmobilität in Europa,

  • Fragen der Freizügigkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen und

  • Maßnahmen zur Festlegung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für

    • Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs,

    • Arzneimittel und Medizinprodukte sowie

    • den Gesundheitsschutz bei Maßnahmen in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz.

In Bereichen, die das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes betreffen, kann die EU mit ihrer Gesetzgebung die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten aneinander angleichen.

Das Bundesministerium für Gesundheit setzt sich bei den Verhandlungen und der Umsetzung dieser Rechtsakte dafür ein, das hohe Gesundheitsschutzniveau Deutschlands zu wahren und auch in anderen Mitgliedstaaten zu fördern.

Nachhaltige Gesundheitssysteme

Die Gesundheitsysteme Europas sind in die jeweiligen Gefüge der sozialen Sicherung eingebunden. Diese haben sich historisch eigenständig entwickelt und spiegeln die kulturelle, wirtschaftliche und soziale Vielfalt in Europa wider. Sie unterscheiden sich z. T. maßgeblich, sowohl bei den Finanzierungs- und Leistungsstrukturen als auch bei den Regulierungsmethoden.

Mit der Europa-2020-Strategie haben sich die Mitgliedstaaten konkrete Ziele für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gesetzt. Gesundheit ist dabei als Querschnittsziel verankert, vor allem in den Bereichen

  • "finanzielle Nachhaltigkeit" sowie

  • "Armutsbekämpfung und soziale Ausgrenzung".

Das Bundesministerium für Gesundheit bekennt sich zu den Kernzielen der Europa-2020-Strategie und setzt sich europaweit für die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme ein.

Horizontale Themen

Die EU hat Rechtssetzungskompetenzen in weiteren Bereichen, die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen haben können. Diese betreffen u.a.:

  • den Gesundheitsschutz in der Arbeitsumwelt (Federführung BMAS),

  • den Verbraucherschutz (Federführung BMJV) und

  • den Datenschutz (Federführung BMI).

Stand: 20. Juli 2016
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