Fragen und Antworten zum Digital-Gesetz

Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird die Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsinformationen für die Versicherten sowie praxis- und einrichtungsübergreifend verbessern; medizinische Behandlungsentscheidungen können so im Sinne der Patientinnen und Patienten auf einer besseren Datengrundlage erfolgen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet.

Elektronische Patientenakte (ePA) für alle

Die ePA für alle wird seit dem 15. Januar 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht widersprochen haben. Ärztinnen und Ärzte können schnell und unkompliziert auf alle relevanten Gesundheitsinformationen der Patientin oder des Patienten zugreifen und sich ein umfassendes Bild von der Krankengeschichte und der aktuellen Medikation machen. Auch die Versicherten selbst haben über die ePA-App ihrer Krankenkasse Zugriff auf ihre Gesundheitsinformationen. Die ePA leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung und stärkt zugleich die Patientensouveränität.

Auf dem Nationalen Gesundheitsportal erhalten Sie Informationen, wie Sie u. a. Ihre ePA selbst verwalten können.

Die ePA für alle bringt jede Menge Vorteile – hier sind ein paar Beispiele.

Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur ePA für alle.

E-Rezept

Telemedizin

Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen (§ 393 SGB V)

Inkrafttreten: 1. Juli 2024

Weitere Informationen

  • Effiziente Versorgung im Gesundheitswesen

    Das Digital-Gesetz (DigiG) soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Die wichtigsten Inhalte finden Sie hier.

  • Chronik des Gesetzes

    Alle Stationen sowie Entwürfe zum Download des „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) finden Sie in diesem Verzeichnis.

  • Bessere Forschung im Gesundheitswesen

    Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Die wichtigsten Inhalte finden Sie hier.

Stand: 2. September 2025

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