Fragen und Antworten zum Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Der Fachkräftemangel wird sich auch angesichts des demografischen Wandels weiter verschärfen. Um diesen Engpässen zu begegnen, ist es einerseits wichtig, eine optimale Berufsausbildung in Deutschland zu ermöglichen. Zum anderen braucht es eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Mit dem Gesetzentwurf werden bürokratische Hürden im Anerkennungsverfahren abgebaut. Die hohen Standards an Patientensicherheit und Versorgungsqualität bleiben dabei unangetastet.

Was sind gegenwärtig die größten Hürden bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse?

Bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten, zum Beispiel im ärztlichen Bereich, ist die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung ein Bestandteil, der besonders komplex und aufwändig ist. Hierbei wird die ausländische Berufsqualifikation mit der deutschen Ausbildung verglichen und auf wesentliche Unterschiede hin überprüft. Antragstellende Personen müssen hierbei umfangreiche Dokumente über ihre Ausbildung übersetzen lassen und einreichen. Werden bei dieser Prüfung wesentliche Unterschiede festgestellt, hat die antragstellende Person die Möglichkeit eine Kenntnisprüfung abzulegen. Das Verfahren der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung belastet die antragstellenden Personen und bindet Kapazitäten in den zuständigen Behörden.

Befreit das Gesetz von unnötiger Bürokratie?

Durch die Anpassungen werden insgesamt knapp 16 Millionen Euro an jährlichen Kosten eingespart, die Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung durch die Befolgung der bisherigen Gesetzeslage entstanden sind.

Für antragstellende Personen, die sich nicht ausdrücklich für eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung entscheiden, entfällt durch die Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall die Verpflichtung zur Vorlage der Unterlagen, die für eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich wären. Dokumente, wie etwa konkrete Curricula ausländischer Hochschulen, müssen künftig weder vervielfältigt, noch übersetzt oder beglaubigt werden. Legt man die durchschnittlichen Antragszahlen der Jahre 2015 bis 2022 zugrunde, ergeben sich künftig Erleichterungen hinsichtlich des Erfüllungsaufwands von Bürgerinnen und Bürgern in Höhe von etwa 7.000 Stunden sowie etwa 12 Millionen Euro.

Für die zuständigen Behörden der Länder entfällt der Verwaltungsaufwand zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Regelfall der direkten Kenntnisprüfung. Für die Prüfung sind teilweise Sachverständigengutachten erforderlich, die entweder von der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) oder durch externe Sachverständige erstellt wurden. Durch den Gesetzentwurf werden auch diese entlastet. Insgesamt verringert sich durch die Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall der Anerkennung der jährliche Erfüllungsaufwand für die Länder um etwa 3,9 Millionen Euro.

Gibt es Zahlen darüber, wie lange die Anerkennung eines Berufsabschlusses in den Heilberufen durchschnittlich dauert?

Statistische Daten zu den Anerkennungsverfahren werden durch einen Verweis in den Berufsgesetzen auf Grundlage des § 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz erfasst. Die amtliche Statistik umfasst jedoch nicht die Dauer des gesamten Anerkennungsprozesses, der in der Regel schon weit vor der Antragstellung beginnt. Die Dauer zwischen dem formal vollständig vorliegenden Antrag und dem ersten rechtsmittelfähigen Bescheid hat sich den Ergebnissen der amtlichen Statistik zufolge über die Jahre verkürzt. Vergingen bei Anerkennungsverfahren zu Berufsqualifikationen aus Drittstaaten im Jahr 2017 durchschnittlich 129 Tage vom formal vollständig vorliegenden Antrag bis zur ersten Entscheidung, verkürzte sich diese Zeitspanne 2021 auf durchschnittlich 101 und im Jahr 2022 auf durchschnittlich 97 Tage. (Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023)

Neben der Anerkennung der Berufsqualifikation zum Beispiel im Arztberuf, ist für die Erteilung der Approbation aber unter anderem auch der Nachweis über die zur Ausübung des Berufs erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse erforderlich. Selbst bei gleichwertiger Berufsqualifikation kann dieser Nachweis sich auf die Dauer des Verfahrens auswirken.

Warum wird ein partieller Berufszugang ermöglicht?

Die Einführung eines partiellen Berufszugangs wird in Anlehnung an die Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU eng umgesetzt und soll dementsprechend nur für in EU/EWR/gleichgestellten Staaten erworbenen Berufsqualifikationen gelten, die dem ärztlichen, zahnärztlichen oder apothekerlichen Beruf nur partiell entsprechen.

Stand: 1. Oktober 2025

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