Praktikum & Referendariat

Praktikum

Das Bundesministerium für Gesundheit ermöglicht Studentinnen und Studenten ein nach der Hochschul- beziehungsweise Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum. Dabei sollten Sie bereits über ein fundiertes theoretisches Wissen verfügen und rund zwei Drittel Ihres Studiums erfolgreich absolviert haben.

Für ein Praktikum wird eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung von 300 Euro monatlich gezahlt.

Vor Praktikumsbeginn wird zwischen der Praktikantin oder dem Praktikanten und dem Ministerium ein Praktikumsvertrag geschlossen. Praktikumsverträge beziehungsweise Vereinbarungen mit Fach- oder Hochschulen können nicht geschlossen werden.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Unterabteilung beziehungsweise in welchem Referat Sie das Praktikum absolvieren möchten. Informationen zu den Fachabteilungen und den Dienstsitzen Bonn und Berlin entnehmen Sie bitte dem Organisationsplan.

Bewerbungsverfahren:

Bewerben Sie sich bitte mit dem Bewerbungsbogen (Word, nicht barrierefrei, 46 KB) per E-Mail oder per Post. Zusätzlich benötigen wir:

  • ein kurzes Motivationsschreiben

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses

  • Kopien der Leistungsnachweise

  • Hochschul- beziehungsweise Studienordnung, aus der sich auch der Zeitrahmen des vorgeschriebenen Pflichtpraktikums ergibt

  • Immatrikulationsbescheinigung (eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Praktikums ist im Falle der Zusage eines Praktikumsplatzes unaufgefordert nachzureichen)

Referendariat

Besonderes Interesse haben wir an der Beschäftigung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren im Rahmen einer Stage von dreimonatiger Dauer. Wir denken hierbei an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit Prädikatsexamen.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Unterabteilung beziehungsweise in welchem Referat Sie das Referendariat absolvieren möchten. Informationen zu den Fachabteilungen und den Dienstsitzen Bonn und Berlin entnehmen Sie bitte dem Organisationsplan.

Vor Beginn der Ausbildungsstation wird ein Vertrag geschlossen.

Bewerbungsverfahren:

Bewerben Sie sich bitte mit dem Bewerbungsbogen (Word, nicht barrierefrei, 46 KB) per E-Mail oder per Post. Zusätzlich benötigen wir:

  • ein kurzes Motivationsschreiben

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • eine Kopie des Abiturzeugnisses

  • eine Kopie des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung

  • eine Kopie der Urkunde über die Ernennung zur Referendarin oder zum Referendar beziehungsweise der verbindlichen Zusage für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.

Bewerbungsfristen für Praktika und Referendariatsstationen

Es gibt keine festen Bewerbungsfristen, jedoch sollte Ihre Bewerbung circa sechs Monate vor Beginn des Praktikums oder der Referendariatsstation vorliegen.

Verwenden Sie keine Bewerbungsmappen, sondern heften Sie die Bewerbungsunterlagen zusammen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Bundesministerium für Gesundheit
- Referat Z 11 -
Personalmanagement und -entwicklung im BMG
53107 Bonn
oder an
Z11-praktikum-referendariat(at)bmg.bund.de
Für praktische Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der oben genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Anfragen und Bewerbungen ohne vollständige Absenderangaben und Kontaktdaten nicht beantwortet werden können.

Stand: 6. Februar 2023
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