Neuregelungen im Jahr 2017 im Bereich Gesundheit und Pflege
Zum 1. Januar 2017 treten im Bereich Gesundheit und Pflege wichtige Änderungen in Kraft. Hier geben wir Ihnen einen Überblick mit Informationen zu folgenden Gesetzen und Regelungen:
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Gutachten zum Download
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Inhaltselemente T
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Inhaltselemente T grau
-
Fragen und Antworten
-
Inhaltselemente T/M
-
Dateilinks
-
Überschrift 'Weitere Informationen'
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Informationen zum Thema Grippeschutz
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Sabine Dittmar Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit
-
Wie schütze ich mich bei Hitzewellen?
-
Wie schütze ich mich bei Hitzewellen?
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Hintergrund
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Mitglieder der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
-
Abschlusspressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach
-
G7-Gesundheitsministerinnen und –minister in Berlin zusammengekommen
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Statement von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesentwicklungsministerin Schulze
-
G7-Gesundheitsministertreffen in Berlin: Ukraine beim Wiederaufbau unterstützen
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Pandemie-Pakt weiter vorgetrieben
-
Affenpocken eindämmen
-
Orientierungspapier soll Klarheit geben
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
-
Fragen und Antworten
-
Fragen und Antworten zur medizinischen Hilfe für Ukrainerinnen und Ukrainer
-
GEMEINSAME ERKLÄRUNG DER GMK
-
Gemeinsame Erklärung der G7-Gesundheitsminister
-
Studie zum Download
-
Erster Bericht zum Download
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach
-
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach
-
Fachgespräch am 16. November 2021
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Fachgespräch am 13. Oktober 2021
-
Video des Zusammenschnitts - 1. Tag
-
Livestream der Amtsübergabe zum Nachschauen
-
G20 Krisensimulationsübung
-
Eröffnungsreden und Abschlussstatement
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Video Blutspende
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Unsere Strategie für die Pflege
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Video des Livestreams
-
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
-
Gesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum Welttag der Patientensicherheit
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz MdB
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
NAMSE-Symposium
-
Pressefotos
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Teresa Enke
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Lutz Stroppe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Spahn zur Impfpflicht gegen Masern
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Youtube-Video
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Lutz Stroppe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Lutz Stroppe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler
-
Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Lutz Stroppe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Lutz Stroppe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Lutz Stroppe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach
-
Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Lutz Stroppe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Maßnahmen der aktuellen BMG-Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Hebammen-Situation in Deutschland
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Stationen der Reise
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
zum Video
-
Was ist eine Blockchain?
-
Digitalisierung als Schwerpunkt
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Die doppelte Widerspruchslösung
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Eindrücke vom 120. Deutschen Ärztetag
-
Interaktive Karte des Instituts der deutschen Wirtschaft
-
Download
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Die Regelungen im Überblick
-
Staatssekretär Lutz Stroppe
-
Video Ärzteblatt
-
Fragen und Antworten
-
Podiumsdiskussion Deutscher Pflegetag
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Downloads
-
Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
BIS 2030 schafft einen integrierten Ansatz
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege
-
Zum Hintergrund des WEF:
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Annette-Widman-Mauz zum Start der Initiative
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zu BIS 2030
-
Die Kampagne zum Welt-AIDS-Tag
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Pflegebevollmächtigter Staatssekretär Karl-Josef Laumann
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in seiner Bundestagsrede
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Michael Hange, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich der 10. Europäischen Impfwoche
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Lutz Stroppe
-
Parlamentarische Staatsekretärin Ingrid Fischbach
-
Staatssekretär Laumann
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter Karl-Josef Laumann
-
Gemeinsame Anstrengungen im Kampf gegen Tuberkulose
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Buntes Programm für Klein und Groß
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Der Sachverständigenrat Gesundheit
-
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Ingrid Fischbach
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Informationen für Patienten und Praxen
-
Positive Einstellung so hoch wie nie zuvor
-
Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Hintergrund:
-
Zukunftswerkstatt
-
Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Die Pläne im Einzelnen:
-
Stärkung der Entscheidungsbereitschaft
-
Die Kernaussagen:
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Über die Studie
-
Epidemiologisches Bulletin des RKI
-
Pressefotos
-
Gewinner
-
Downloads
-
Downloads
-
Downloads
-
Download
-
Download
-
Dr. Heidrun Thaiss
-
Download
-
Download
-
Downloads
-
Downloads
-
Prof. Ilona Kickbusch mit Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet
-
Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann
-
Download
-
Prof. Dr. Rita Süssmuth, Bundesgesundheitsministeriun a. D.
-
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler
-
Downloads
-
Downloads
-
Downloads
-
Downloads
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Downloads
-
One-Health-Ansatz
-
Downloads
-
Vorstellung auf Symposium
-
Unterschiede werden kleiner
-
Die Schwerpunkte des Gesetzes:
-
Bundesforschungsministerin Johanna Wanka
-
Die wichtigsten Ergebnisse des Pflegeberichts im Überblick:
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Interview mit dem RBB Inforadio
-
Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der Bundesregierung
-
Präventionsbotschafterin Maria Höfl-Riesch
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Prof. Dr. Lothar H. Wieler
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Live-Übertragung WHA 2017
-
Entlastung bei Kassenbeiträgen von Arbeitnehmern, Rentnern und Selbstständigen
-
Aktuelle Informationen
-
Bessere und schnellere Versorgung
-
Hintergrund
-
Die Vertrauenslösung
-
Wie geht es weiter?
-
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler
-
Downloads
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Download
-
Downloads
-
Download
-
Die Gründungsmitglieder des Nationales Aktionsbündnis Wiederbelebung
-
Hoher Anteil in nichtärztlichen Gesundheitsberufen
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Wichtige Weichenstellungen
-
Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt
-
Die Hauptleistungsbeträge in Euro
-
Maria Höfl-Riesch, dreifache Olympiasiegerin und Präventionsbotschafterin der Aktion
-
Pflegeheimleiterin Angelika Kirchner
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Datenschutz in der Praxis
-
Wichtige Schritte für einen attraktiveren Pflegeberuf
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Download
-
Download
-
HIV-Selbsttest bald auch in Deutschland möglich
-
Download
-
Download
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Internationale Hilfe
-
300 Millionen Euro Fördermittel
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Doppelte Widerspruchslösung
-
Paradigmenwechsel bei der Impfstoffentwicklung
-
Kurzbeschreibung der Projektideen der Gewinner
-
Evaluierungsberichte Pflegebedürftigkeit
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Videos
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Aktionswoche Alkohol
-
Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Zwickau
-
Die 5 Start-ups
-
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Hintergrund
-
Paderborn
-
Ludwigsburg
-
Hintergrund
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
1. Ausbreitung multiresistenter Erreger verhindern
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Lutz Stroppe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Patient und Qualität im Mittelpunkt
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Staatssekretär Lutz Stroppe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in seiner Rede vor der WHA
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
VacMap - Masern Impfquoten in Deutschland
-
Video Digitale Gesundheitsversorgung
-
Die Kampagne im Netz
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
zum Video
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Demenz-Partner werden!
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Ausbildung & Beruf
-
Globaler Aktionsplan für ein gesundes Leben und Wohlergehen aller Menschen
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Wir machen Pflege zum zentralen Thema der Regierung
-
Staatssekretär des BMG Dr. Steffen
-
Hintergrund
-
Was sind Gesamtversorgungsverträge?
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Livestream zur Weltgesundheitsversammlung
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Pflgekräfte fragen - Jens Spahn antwortet Teil 1
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu EPSCO und Sonderkabinett
-
Weitere Videos zum Thema Corona
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
-
2. Hygienestandards in allen Einrichtungen weiter ausbauen
-
Zum Hintergrund
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bilanz der ersten 100 Tage
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesforschungsministerin Johanna Wanka
-
Das ändert sich für Pflegekräfte in der Altenpflege
-
Hintergrund:
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
„Die Freude, Leben zu schenken" - Namensbeitrag von Jens Spahn
-
Wichtige Erkenntnisse zur Antibiotika-Einwirkung
-
Weitere Videos zum Thema Corona
-
Wie schütze ich mich und andere?
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
3. Bessere Informationen zur Hygienequalität in Krankenhäusern
-
Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
DRK-Präsident Rudolf Seiters
-
Pflegebevollmächtigter Staatssekretär Laumann
-
Bundesminister Hermann Gröhe
-
Bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau gesichert
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Gröhe
-
Parlamentarischer Staatssekretr beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie Uwe Beckmeyer
-
Schmerzarmes Impfen
-
"Ein digitaler Zugang zu allen Leistungen des Staates"
-
"Ein digitaler Zugang zu allen Leistungen des Staates"
-
Die 4 Start-ups
-
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
-
Frankfurt
-
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
-
Wir verbessern die Versorgung der Patienten
-
Staatssekretär des BMG Dr. Steffen
-
Veranstaltungsdokumentation
-
Dr. med. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation
-
Unsere Maßnahmen
-
Hintergrund und nächste Schritte
-
Das BMG auf dem Hauptstadtkongress
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
4. Meldepflichten zur Früherkennung resistenter Erreger verschärfen
-
Hausärztliche Versorgung gestärkt
-
NAMSE
-
Hintergrund
-
Koblenz
-
Wer soll sich impfen lassen?
-
Robert Koch Stiftung
-
Vier Workshops greifen die zentralen Fragen zur Gesundheitskompetenz im Digitalen Zeitalter auf:
-
Im Krankheitsfall
-
Informationen zum Masern-Impfschutz
-
Zusammenfassung der Afrika-Reise
-
Maßnahmen des Präventionsgesetzes
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
5. Verpflichtende Fortbildung des medizinischen Personals
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
Finanzierung gesichert
-
Vorträge am Stand des BMG beim Hauptstadtkongress 2018
-
Das ändert sich für Pflegekräfte in der Krankenpflege
-
Tag 1
-
Wann ist der perfekte Zeitpunkt für die Impfung?
-
Wir verbessern den Arbeitsalltag im Gesundheitswesen
-
Transplantationsbeauftragten des Auguste-Viktoria-Klinikums Dr. Jordan
-
Hilfreiche Links zum Coronavirus
-
Verbesserungen des Impfschutzes
-
Publikationen zum Coronavirus
-
Bundesgesundheitsminister Gröhe
-
6. Versorgungsforschung zur Vermeidung nosokomialer Infektionen verbessern
-
Inga Hennig-Finke
-
Qualitätswettbewerb verbessert
-
Zwickau
-
Warum soll man sich impfen lassen?
-
Die Anmeldung ist bereits geschlossen.
-
Publikationen zum Thema Corona
-
Poster-Ausstellung vom 23.04.-06.05.2018
-
Pressekonferenz zum Tag der Organspende am 6. Juni 2020
-
Nationaler Aktionsplan
-
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
-
7. "One-Health"-Gedanken stärken: Aktualisierung der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie
-
Die Pflegereform läuft an – mehr Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige
-
Tag 2
-
Wer zahlt die Impfung?
-
Wir machen Strukturen effizienter
-
Weitere Publikationen des BMG
-
Weitere Publikationen des BMG
-
Bundesgesundheitsminister Gröhe
-
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
-
8. Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika ermöglichen (Pharmadialog)
-
Start der Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
-
Muss man sich jedes Jahr impfen lassen?
-
Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
-
9. Deutsche globale Gesundheitspolitik zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen nutzen
-
Mehr Personal für die Pflege - Gute Pflege braucht Zeit und Zuwendung
-
Das ändert sich für pflegende Angehörige
-
Tag 3
-
Paderborn
-
Gibt es dieses Jahr genügend Impfstoff?
-
Wir stellen die Weichen für die 20er-Jahre
-
Wir führen Debatten für gute Entscheidungen
-
Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
-
10. Antibiotika-Resistenzen durch Kooperation der G7 bekämpfen
-
Faire Finanzierung und gute Qualität im Krankenhaus
-
Das ändert sich für gesetzlich Versicherte
-
Ludwigsburg
-
Wie viele Menschen lassen sich impfen?
-
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
-
Krankheiten vermeiden ist besser als heilen – das Präventionsgesetz
-
Tag 4
-
Beitragsfreiheit für Waisenrentner
-
Die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
-
Das ändert sich für Rentnerinnen und Rentner
-
Regionalisierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen
-
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
-
Das ändert sich für Selbstständige
-
Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung
-
Das ändert sich für Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten
-
Pflege ist mehr als ein Beruf
-
Anlagen zu Anhang A des Sechsten Pflegeberichts
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Zweite Pflegestärkungsgesetz schaffte die rechtlichen Grundlagen für die Vorbereitung des neuen Begutachtungsverfahrens und der Umstellung auf Pflegegrade und neue Leistungsbeträge.
Wir haben uns in der Pflege einen echten Kraftakt vorgenommen und können jetzt sagen: 2017 wird ein gutes Jahr für Pflegebedürftige und ihre Familien sowie unsere Pflegekräfte. Zehn Jahre wurde geredet. Jetzt wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich Wirklichkeit. Die Experten sind sich einig, dass der Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen damit besser erfasst werden kann. Die Leistungen werden passgenauer auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugeschnitten. Das wird viele Familien entlasten. Demenzkranke erhalten endlich einen gleichberechtigten Zugang zu allem Unterstützungsangeboten. Außerdem setzt die Hilfe künftig deutlich früher ein und steigt mit wachsendem Unterstützungsbedarf. Dadurch erhalten viele Pflegebedürftige erstmals Leistungen der Pflegeversicherung. Insgesamt stehen für die Pflege fünf Milliarden zusätzlich pro Jahr zur Verfügung.
Die wichtigsten Regelungen ab 1. Januar 2017 sind:
- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft eine fachlich gesicherte und individuelle Begutachtung und Einstufung in Pflegegrade. Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen. Mit dem neuen Begutachtungsinstrument können die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer erfasst und die individuelle Pflegesituation in den fünf neuen Pflegegraden zielgenauer abgebildet werden. Viele Menschen erhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.
- Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden dabei von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Menschen mit einer dauerhaft erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. Alle, die bereits Pflegeleistungen beziehen, erhalten diese mindestens in gleichem Umfang weiter, die allermeisten erhalten mehr Unterstützung.
- Die neuen Leistungsbeträge bedeuten für viele Menschen höhere Leistungen. Die spürbaren Leistungsverbesserungen zum 1. Januar 2015 werden weiter ausgeweitet. Insgesamt stehen ab Januar 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Dynamisierung der Leistungen stehen weitere rund 1,2 Milliarden Euro für bessere Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Die Hauptleistungsbeträge in Euro
Pflegegrad (PG) | Geldleistung ambulant (Pflegegeld) | Sachleistung ambulant | Leistungsbetrag vollstationär |
PG1 | 125* | - | 125 |
PG2 | 316 | 689 | 770 |
PG3 | 545 | 1298 | 1262 |
PG4 | 728 | 1612 | 1775 |
PG5 | 901 | 1995 | 2005 |
*Hier keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Kostenerstattung
- In stationären Pflegeeinrichtungen gibt es Verbesserungen für alle Pflegebedürftigen. In jeder vollstationären Pflegeeinrichtung gilt ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Der pflegebedingte Eigenanteil steigt nicht mehr mit zunehmender Pflegebedürftigkeit, sondern nur noch, wenn ein höherer Pflegesatz vereinbart wird. Zudem erhalten alle Pflegebedürftigen einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld werden Bestandteil der Sachleistung häusliche Pflegehilfe und damit eine Regelleistung der Pflegeversicherung.
- Der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose.
- Notwendige Anpassungen in der Pflege-Buchführungsverordnung werden mit der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vorgenommen.
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Menschen, die künftig Hilfe benötigen, sich gut über die Leistungen der Pflegeversicherung informieren können, wird die Pflegeberatung gestärkt und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen ausgebaut. Das Gesetz ist ein weiterer Baustein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten ausgebaut, um Pflegebetrug noch wirksamer zu verhindern und Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser davor zu schützen. Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes sind:
- Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, erhalten Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Die Kommunen können künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und auf Wunsch auch Bezieher von Pflegegeld beraten.
- In bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren wird eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen.
- Für Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag stellt die Pflegeversicherung bis zu 25 Millionen Euro zur Verfügung, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Weitere 10 Millionen Euro werden zur Förderung kommunaler Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger bereitgestellt. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen.
- Künftig können auch nicht-tarifgebundene Einrichtungen in den Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern einfacher Löhne bis zur Höhe des Tarifniveaus durchsetzen. Pflegekassen und Sozialhilfeträger müssen diese künftig grundsätzlich als wirtschaftlich anerkennen und entsprechend finanzieren. Die Kostenträger erhalten auf der anderen Seite ein Nachweisrecht, dass die verhandelten Löhne auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Die Zahlung von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung muss in Vergütungsverhandlungen bereits vollumfänglich berücksichtigt werden.
- Um Abrechnungsbetrug wirksamer zu verhindern, werden die Kontrollmöglichkeiten der Pflege- und Krankenkassen ausgeweitet: Die gesetzliche Krankenversicherung erhält ein systematisches Prüfrecht für Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen. In die Stichproben bei den Qualitätsprüfungen von Pflegediensten werden auch Personen einbezogen, die allein Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhalten.
- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird auch im Recht auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im Bundesversorgungsgesetz (BVG) eingeführt. So können auch finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden.
- Die Kooperation der Pflegekassen mit den Trägern der Eingliederungshilfe wird im Interesse behinderter Menschen verbessert, wenn Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliederungshilfe zusammentreffen.
- Im Ergotherapeuten-, Hebammen-, Logopäden- sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz werden die vorhandenen Modellklauseln zur Erprobung einer Akademisierung dieser Berufe bis 2021 verlängert. Die Modellvorhaben werden evaluiert. Darüber hinaus wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern einzuführen. Dies wird die Qualität der Überprüfung erhöhen.
Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Einzelregelungen, die unterschiedliche Bereiche des Arzneimittelrechts betreffen. Die wichtigsten Regelungen sind:
- Um Fehldiagnosen zu vermeiden, darf ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel grundsätzlich nur dann abgegeben werden, wenn die Verschreibung nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde.
- Die zuständigen Bundesoberbehörden können über die in Deutschland prinzipiell verfügbare Anzahl und Größe von freigegebenen Arzneimittelchargen informieren. Damit können die Ständige Impfkommission und die medizinischen Fachgesellschaften Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Liefer- oder Versorgungsengpässen etwa bei Impfstoffen vorbereiten.
- Zum Schutz vor gefälschten Arzneimitteln wird klargestellt, dass ein begründeter Verdacht auf Arzneimittelfälschungen ein Grund für einen möglichen Arzneimittelrückruf durch die Bundesoberbehörden ist.
- Im Heilmittelwerbegesetz wird klargestellt, dass aus Gründen der Patientensicherheit Teleshopping verboten ist.
- Die im Gesetz enthaltenen Anpassungen im Arzneimittelgesetz (AMG), die die EU-Verordnung Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln (gruppennützige Studien an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen) betreffen, treten erst im Laufe des Jahres 2018 in Kraft.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)
(Ausfertigung und Verkündung stehen noch aus)
Um den Bedürfnissen seelisch kranker Menschen in der medizinischen Behandlung besser gerecht zu werden, wird das Vergütungssystem für psychiatrische und psychosomatische Leistungen angepasst: Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden als weniger aufwändige. Mit Mindestpersonalvorgaben soll die menschliche Zuwendung gestärkt werden. Außerdem werden ambulante und stationäre Leistungen enger verzahnt, um die Versorgung der Patienten weiter zu stärken. Die wichtigsten Regelungen sind:
- Die Ausgestaltung des Entgeltsystems erfolgt als Budgetsystem. Psychiatrische und psychosomatische Kliniken können ihr Budget individuell verhandeln und dabei vorhandene regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung berücksichtigen.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird mit der Festlegung verbindlicher Mindestvorgaben zur Personalausstattung beauftragt, die in den Einrichtungen zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen sollen. Die Einrichtungen müssen Nachweise über die Stellenbesetzung führen.
- Die Versorgung der Patienten wird mit einer stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld („home treatment“) als Krankenhausleistung weiter gestärkt. Dabei können ambulante Leistungserbringer einbezogen werden.
- Für Modellvorhaben zur Behandlung von Patienten mit pädophilen Sexualstörungen stellt der GKV-Spitzenverband fünf Mio. Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Das Vorhaben wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet.
- Die Höhe des Abschlags für Kostenvorteile, die bei der Erbringung zusätzlicher Leistungen entstehen (sog. Fixkostendegressionsabschlag), wird für die Anfangsjahre 2017 und 2018 gesetzlich festgelegt. Zudem wird für diese Jahre eine Obergrenze für den in bestimmten Fällen auf der Ortsebene zu vereinbarenden höheren Fixkostendegressionsabschlag vorgegeben.
- Bei der Ermittlung des hausbezogenen Pflegezuschlags, der 2017 erstmals ausgezahlt wird, wird auch Pflegepersonal berücksichtigt, das ohne direktes Beschäftigungsverhältnis in den Krankenhäusern tätig ist.
- Aus der Liquiditätsreserve werden dem Gesundheitsfonds 1,5 Mrd. Euro zugeführt.
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
Der vom BMG festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2017 bleibt stabil und liegt weiterhin bei 1,1 Prozent.
Seine Höhe wird jährlich aus der Differenz der vom Schätzerkreis prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr errechnet. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet, über welche Finanzreserven sie verfügt und welche weiteren Leistungen sie anbietet. Erhöht eine Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln. Eine Übersicht über die jeweils aktuelle Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeiträge ist auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar.
Beitragsfreiheit für Waisenrentner
Die mit dem E-Health-Gesetz beschlossene Regelung entlastet die Bezieher einer gesetzlichen Waisenrente oder einer vergleichbaren Leistung eines berufsständischen Versorgungswerkes:
- Es tritt ein neuer Versicherungspflichttatbestand in Kraft, der mit Beitragsfreiheit für die Waisenrente bis zu den Altersgrenzen der Familienversicherung (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. für Schüler, Studierende und Auszubildende bis maximal zum 25. Lebensjahr) verbunden ist.
- Die Regelung gilt für Waisenrentner, die schon bislang in der GKV – in der Krankenversicherung der Rentner – pflichtversichert, familienversichert oder freiwillig versichert waren. Auch bisher privat versicherte Waisenrentner, die alternativ über den verbliebenen Elternteil, über Großeltern oder Pflegeeltern in der GKV familienversichert sein könnten, können von der neuen Versicherungspflicht profitieren.
Die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
Zur weiteren Verbesserung der Patienten- und Anwendersicherheit ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung grundlegend überarbeitet worden. In der Medizinprodukte-Verordnung und in der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung werden wichtige Vorschriften neu gefasst.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Damit größere Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und große Arztpraxen bei akuten Vorfällen einen zentralen Ansprechpartner für Behörden und Unternehmen haben, müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Dieser ist für die interne Zuordnung von Risikomeldungen und Umsetzung korrektiver Maßnahmen zuständig.
- Es wird festgelegt, wer für die Einhaltung der Vorschriften der Medizinproduktebetreiberverordnung verantwortlich ist, dazu wird der Begriff des Betreibers definiert. Bei der Versorgung mit Medizinprodukten im häuslichen und privaten Umfeld müssen gesetzliche Kranken- und Pflegekassen oder private Krankenversicherungen die Pflichten eines Betreibers wahrnehmen und z.B. für die Einhaltung von sicherheitstechnischen Kontrollen und regelmäßigen Wartungsarbeiten sorgen. Sie können diese Aufgaben auch z.B. an Sanitätshäuser übertragen.
Regionalisierung der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) wurden die Regelungen zu den Wirtschaftlichkeitsprüfungen neu strukturiert, damit regionale Gegebenheiten stärker als bisher berücksichtigt werden können. Ab 2017 wird die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen grundsätzlich anhand von Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf Landesebene geprüft.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur weiteren Verbesserung der Sicherheit von menschlichen Gewebezubereitungen für Patientinnen und Patienten.
- Mit der Einfuhr-Richtlinie werden technische Verfahrensvorschriften für die Einfuhr menschlicher Gewebe und Zellen in die Europäische Union geschaffen.
- Ziel der Kodierungs-Richtlinie ist die Schaffung eines verpflichtenden Einheitlichen Europäischen Codes, um die Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten bzw. in der Europäischen Union zu erleichtern. Dafür steht eine öffentlich zugängliche EU-Kodierungsplattform zur Verfügung.
Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 57.600 Euro (2016: 56.250 Euro).
- Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt auf jährlich 52.200 Euro (2016: 50.850 Euro) bzw. auf monatlich 4.350 Euro (2016: 4.237,50 Euro).
- Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig ist, etwa für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhöht sich auf 2.975 Euro monatlich in den alten Bundesländern und auf 2.660 Euro in den neuen Bundesländern. (2016: 2.905 Euro/2.520 Euro).