Psych-Entgeltsystem – 18.02.2016

Psych-Entgeltsystem – 18.02.2016

18. Februar 2016. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Gesundheitspolitiker von CDU/CSU und SPD haben sich heute im Rahmen einer Dialogsitzung mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachverbände der Psychiatrie und Psychosomatik sowie der Selbstverwaltung auf gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems geeinigt. Sie sollen noch im laufenden Jahr gesetzlich umgesetzt werden.

18. Februar 2016

Ich freue mich, dass unser Vorschlag für ein leistungsgerechtes Vergütungsbudget in der Psychiatrie auf große Zustimmung bei den Fachverbänden gestoßen ist. Damit tragen wir den Besonderheiten psychischer Erkrankungen Rechnung und stellen eine gute, auskömmliche Finanzierung der Versorgung von Patientinnen und Patienten sicher. Durch eine psychiatrische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld durch spezielle Behandlungsteams, sorgen wir dafür, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen besser versorgt werden können. Außerdem stärken wir mit Mindestpersonalvorgaben die menschliche Zuwendung. So stellen wir gemeinsam die Weichen für eine gute Versorgung seelisch kranker Menschen auch in Zukunft.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Die gemeinsamen Eckpunkte sehen folgende Maßnahmen vor:

  • Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung durch Einführung einer komplexen psychiatrischen Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld (Hometreatment)
    Die Versorgungsstrukturen werden weiterentwickelt. Dazu wird eine komplexe psychiatrisch-psychotherapeutische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld der Patienten und Patientinnen – das sogenannte Hometreatment – ermöglicht. Zielgruppe des neuen stationären Behandlungsangebotes sind Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen. Für diese Patienten wird die Flexibilität und Bedarfsgerechtigkeit der Versorgung erhöht.

  • Ausgestaltung als Budgetsystem
    Zur Neuausrichtung des Psych-Entgeltsystems werden die Verhandlungspartner vor Ort gestärkt, indem sie unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und hausindividueller Besonderheiten (z. B. regionale Versorgungsverpflichtung) bedarfs- und leistungsgerechte Budgets vereinbaren. Die bislang vorgesehene Konvergenz zu landeseinheitlichen Preisen entfällt.

  • Kalkulation bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen auf Grundlage empirischer Daten
    Zur Herstellung von Transparenz und Leistungsgerechtigkeit erfolgt die Kalkulation bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen weiterhin gestützt auf empirische Daten. Perspektivisch erfolgt die Kalkulation insbesondere auf den vom G-BA festzulegenden Qualitätsvorgaben.

  • Verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung
    Um eine flächendeckend ausreichende Personalausstattung zu erreichen, werden verbindliche, auf Leitlinien gestützte Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen eingeführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, die Mindestvorgaben in seiner Qualitätsrichtlinie festzulegen. Bei der Festlegung hat der G-BA die Anforderungen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zur Orientierung heranzuziehen. Er hat dabei insbesondere den in Leitlinien abgebildeten medizinischen Kenntnistand angemessen zu berücksichtigen.

  • Krankenhausvergleich als Transparenzinstrument
    Der Krankenhausvergleich ist das erforderliche Instrument zur Herstellung von Transparenz. Er bietet den Vertragsparteien in den Verhandlungen vor Ort die erforderliche Orientierung, um eine Annäherung der nicht auf strukturelle Besonderheiten zurückgehenden Preisunterschiede zu erreichen. Ziel ist es, flexibel "Gleiches gleich und Ungleiches ungleich" zu vergüten. Die Vertragsparteien auf Bundesebene werden mit der Entwicklung des Krankenhausvergleichs beauftragt.

  • Einführungsphase des neuen Entgeltsystems
    Die Neuausrichtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das neue Psych-Entgeltsystem erfolgt im Jahr 2016. Es wird angestrebt, das neue Entgeltsystem ab dem Jahr 2017 verbindlich von allen Psych-Einrichtungen unter budgetneutralen Bedingungen anzuwenden.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.