Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

06. Mai 2019

Der gemeinsame Vorschlag der Abgeordneten Annalena Baerbock (Grüne), Karin Maag (CDU), Hilde Mattheis (SPD), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Katja Kipping (LINKE), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stephan Pilsinger (CSU), Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU), Ulla Schmidt (SPD), Otto Fricke (FDP) und Kathrin Vogler (LINKE) sieht vor, dass die Organspende nach dem Tod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten und gestärkt wird.

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Ziel ist, eine stets widerrufbare Entscheidung in einem Online-Register zu ermöglichen, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Organspende zu fördern. Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig bei einem Besuch einer Ausweisstelle Informationsmaterialien erhalten und aktiv auf Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Jeder und jede kann sich vor Ort in den Ausweisstellen oder jederzeit online in das Register eintragen. Die Entscheidung kann eigenständig geändert werden. Darüber hinaus sollen Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten über die Organspende beraten. Der Organspendeausweis bleibt in bekannter Form erhalten.

Mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Stärkung der Bereitschaft zur Organspende und deren Dokumentation soll die bestehende Differenz zwischen der positiven Einstellung der Menschen zur Organspende und dem dokumentierten Willen verringert werden. Die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bleiben unberührt. Denn nur eine informierte Entscheidung ist eine echte Entscheidung.

Da die Diskussion über die Entscheidungsbereitschaft zur Organspende eine grundlegende Abwägungsfrage ist, erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium keine Gesetzvorlage. Stattdessen werden Gruppenanträgen von Abgeordneten verschiedener Fraktionen vorgestellt, über die dann im Bundestag nach einer ausführlichen Debatte fraktionsübergreifend abgestimmt wird.

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