Warken: „Wir machen die Krankenhausreform alltagstauglicher.“

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf „zur Anpassung der Krankenhausreform“ in erster Lesung beraten. „Wir sorgen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für Bedingungen, unter denen die Krankenhausreform zum Erfolg geführt werden kann“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in ihrer Rede.

13. November 2025

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Bundesgesundheitsminsterin Nina Warken:

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Heute ist ein wichtiger Tag. Wir starten in die Beratungen zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf den entscheidenden Schritt, damit die Krankenhausreform dann auch in der Wirklichkeit ankommen wird. Kurz gesagt: Wir machen die Krankenhausreform alltagstauglicher. Das ist gut für die Krankenhäuser, aber vor allem gut für die Patientinnen und Patienten.

Denn sie haben ein Anrecht darauf, verlässlich und hochwertig in einem Krankenhaus, das erreichbar ist, behandelt zu werden.

Wichtig ist und bleibt: Es wird keine Abstriche bei den grundlegenden Zielen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes geben. Wir wollen und wir brauchen mehr Qualität in der Versorgung, vor allem bei spezialisierten Eingriffen.

Dazu müssen Leistungen besser gebündelt werden. Leistungen sollen dort erbracht werden, wo die notwendige Ausstattung und Expertise vorhanden sind. Das ist richtig, das ist auch unstreitig, und daran darf nicht gerüttelt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Im Entwurf des Anpassungsgesetzes bleibt daher grundsätzlich das erhalten, was notwendig ist, um die Qualität der Krankenhäuser nachhaltig zu stärken. Dazu gehören zum Beispiel die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen einschließlich der erforderlichen Anzahl von Fachärztinnen und Fachärzten sowie die grundsätzlichen Regelungen zur Vorhaltevergütung.

Aber wir nehmen jetzt an den Stellen Anpassungen vor, an denen die bisherige Reform unausgereift war und zu Verwerfungen in der Versorgung geführt hätte. Denn es kann nicht Sinn einer Reform sein, funktionierende und qualitativ hochwertige Strukturen ohne Not zu zerstören, wie es sonst beispielsweise bei einigen Fachkliniken oder auch in der onkochirurgischen Versorgung der Fall gewesen wäre. Und es kann auch nicht Sinn einer Reform sein, die Länder und alle Beteiligten zeitlich so unter Druck zu setzen, dass eine vernünftige Umsetzung vor Ort nicht gewährleistet werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Monaten bin ich viel im Land unterwegs gewesen, habe zahlreiche Krankenhäuser besucht und mit den Verantwortlichen vor Ort gesprochen. Auch mit den Ländern haben wir einen Dialog auf Augenhöhe geführt; denn letztlich sie sind es, die die Verantwortung für die Umsetzung der Reform vor Ort tragen.

Unisono heißt es: Wir brauchen eine Reform der Krankenhausversorgung – aber wir brauchen Anpassungen bei der geltenden Reform, damit wir sie besser umsetzen können.

Diese Anpassungen kommen jetzt. Dazu zählen zum Beispiel mehr Möglichkeiten für Ausnahmen und Kooperationen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum. Wichtig hierbei: Die Länder können über Ausnahmen nicht allein entscheiden, sondern nur zusammen mit den Krankenkassen. Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Wir entzerren den Umsetzungsprozess insgesamt. Zudem werden konkrete Qualitätskriterien verschiedener Leistungsgruppen praxistauglich angepasst. Mit diesem Anpassungsgesetz schaffen wir also die Bedingungen dafür, dass die Reform vor Ort umgesetzt werden kann, dass sie somit erfolgreich ist – und den Patientinnen und Patienten im Sinne einer wirklichen Versorgungsverbesserung dient. Und wir schaffen damit auch mehr Akzeptanz; denn ohne Akzeptanz wird es keine Transformation geben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Es ist eine enorme Verantwortung, die stationäre Versorgung von über 80 Millionen Menschen weiterzuentwickeln. Der Bund bekennt sich zu dieser Verantwortung, auch indem er bis zu 29 Milliarden Euro in den Transformationsfonds investiert. Damit entlasten wir die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sorgen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für Bedingungen, unter denen die Krankenhausreform zum Erfolg geführt werden kann. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen.

Herzlichen Dank.

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