Warken: „Wir sind den jungen Menschen in unserem Land klare Regeln und Schutz schuldig“
Der Umgang mit den wesentlichen Bestandteilen von K.O.-Tropen und der Erwerb bzw. Besitz von Lachgas durch Minderjährige soll verboten werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärt die Pläne mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, welches in 1. Lesung im Bundestag beraten wurde.
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir sprechen heute über zwei Gefahren, die leider längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen sind: den Missbrauch von Lachgas und den Einsatz von K.-o.- Tropfen. Beides betrifft vor allem junge Menschen, beides kann schwerste gesundheitliche Schäden verursachen, und auf beides haben wir bislang nicht ausreichend reagiert.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir nun aber ein deutliches Signal. Wir schützen entschlossen, konsequent und mit klaren Regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zum Lachgas. Was harmlos klingt, kann gravierende Folgen haben: von Erfrierungen an Lippen und Lunge über Unfälle und Lähmungserscheinungen bis hin zu dauerhaften Nervenschäden. Viele Konsumenten unterschätzen die Gefahr, auch weil Lachgas als Lifestyleprodukt in bunten Zylindern und mit Geschmacksrichtungen verkauft wird, oft direkt neben Schulen. Es wird auch mit dem sogenannten Lachtaxi nach Hause geliefert.
Die Zahlen sind alarmierend. In Frankfurt hat sich der Anteil jugendlicher Konsumenten in zehn Jahren mehr als verdreifacht. Der Giftnotruf der Charité verzeichnet seit 2021 jährlich eine Verdoppelung der Anfragen.
Andere Länder haben bereits reagiert. Es ist höchste Zeit, dass auch wir in Deutschland handeln. Deshalb planen wir folgende Regelungen: Erwerb und Besitz von Lachgas durch Minderjährige werden verboten. Der Verkauf über Onlineplattformen und Automaten an private Endverbraucher wird untersagt. Medizinische und gewerbliche Nutzung bleiben erlaubt.
Liebe Kollegen, zu den K.-o.-Tropfen: Hier täuscht der Name nicht. GBL und BDO, eigentlich Industriechemikalien, werden missbraucht, um Menschen willenlos zu machen – häufig mit dem Ziel sexueller Gewalt oder für Raubdelikte; insbesondere junge Frauen sind hier betroffen. Wenige Milliliter genügen. Die Wirkung setzt rasch ein. Die Opfer erinnern sich oft an nichts. Das macht diese Taten besonders heimtückisch und grausam. Auch wenn belastbare Zahlen schwer zu erfassen sind: Die Zahl der Meldungen nimmt zu, und die Dunkelziffer ist hoch.
Deshalb sieht unser Entwurf folgende Regelungen vor: Der Umgang mit GBL und BDO in Reinform sowie mit Zubereitungen über 20 Prozent wird verboten. Industrielle und gewerbliche Anwender dürfen diese Substanzen weiterhin nutzen, aber nur mit klaren Einschränkungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir stellen uns damit zwei Entwicklungen entgegen, denen wir nicht länger zusehen können. Denn Lachgas ist kein harmloser Partyspaß, und K.-o.-Tropfen sind kein Randphänomen. Wir sind es gerade den jungen Menschen in unserem Land schuldig, für klare Regeln und damit für besseren Schutz zu sorgen. Mit diesem Gesetzentwurf senden wir das eindeutige Signal: Wir schauen nicht weg, wir handeln entschlossen und konsequent, mit klaren Regeln und vor allem im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen.
Herzlichen Dank.
 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 