Warken: „Wir werten den Pflegeberuf weiter auf“

In der ersten Regierungsbefragung nach der Sommerpause spricht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken über die geplanten Reformen in der Pflege. Sie kündigt an, die Befugnisse von Pflegefachpersonen auszuweiten und die Ausbildung zur Pflegefachassistenz bundesweit zu vereinheitlichen. Ziel sei es zudem, Pflegekräfte von vermeidbarer Bürokratie zu befreien.

11. September 2025

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken:

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe über den Sommer - genauso wie viele von Ihnen sicherlich - intensiv die Gelegenheit genutzt, um mich mit den Beschäftigten im Gesundheitswesen auszutauschen, die jeden Tag das Fundament unserer Versorgung bilden. In besonderer Weise erinnere ich mich an die Besuche bei der Diakonie Michaelshoven in Köln und im Pflegeheim Dreieich im Juli und August. Dort habe ich bewundern können, wie das ganze Team alle Register zieht, um Pflegekräfte zu gewinnen, sie gut einzuarbeiten und sie zu binden. Genauso wie diese beiden Einrichtungen eilen viele Praktiker voraus; denn sie haben längst konkret erfahren, was Fachkräftebedarf im Alltag heißt. Was diese Praktiker zu Recht von uns erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass sie in ihrem Tun nicht über das notwendige Maß hinaus gehindert werden durch Bürokratie und durch überholte Regularien. Mit den vorliegenden Gesetzen räumen wir diese Hindernisse ein Stück weit aus dem Weg.

Ich möchte die drei großen Schwerpunkte skizzieren.

Erstens. Wir erweitern die Befugnisse von Pflegefachpersonen; denn sie können oft so viel mehr, als sie dürfen. Mit den neuen Regelungen können sie künftig Aufgaben übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Das bedeutet, dass sie dann Wissen aus ihrer Aus- und Weiterbildung etwa in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz eigenverantwortlich und weisungsfrei anwenden können. Dies entlastet die Teams in Pflegeeinrichtungen, in Arztpraxen und auf der Station im Krankenhaus. Damit werten wir den Pflegeberuf weiter auf, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Zweitens. Wir werden die Pflege von vermeidbarer Bürokratie befreien. Dazu werden wir unter anderem den Umfang der für Qualitätsprüfungen relevanten Pflegedokumentation gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzen.

Was für vollstationäre Pflege bereits gilt, soll künftig auch für ambulante Pflegedienste und für teilstationäre Pflegeeinrichtungen gelten. Wer bei der Qualitätsprüfung ein hohes Niveau vorweisen kann, muss sich erst zwei Jahre später wieder prüfen lassen statt - leider - wie bisher schon nach einem Jahr. Das ist praxisgerecht, zeigt unser Vertrauen in gute Pflege und entlastet Pflege von Bürokratie.

Ich habe es schon gestern in der Regierungsbefragung gesagt und wiederhole es gern: Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für die pflegebedürftigen Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür wollen wir mit verschiedenen Regelungen des Gesetzentwurfs beitragen.

Und schließlich - drittens - vereinheitlichen wir die Ausbildung und das Berufsbild der Pflegefachassistenz. Bisher gibt es in 16 Bundesländern nicht weniger als sage und schreibe 27 verschiedene Ausbildungen. Ein wirklicher Flickenteppich! Manche sind schon generalistisch, bei anderen sind Krankenpflegehilfe und Altenhilfe noch getrennt. Die Ausbildungen dauern auch unterschiedlich lange: Wer sich heute zum Beispiel in Baden-Württemberg zur Altenpflegehelferin schulen lässt, hat ein Jahr später den Abschluss. Wer sich in Sachsen zum staatlich geprüften Krankenpflegehelfer ausbilden lässt, braucht in der Regel zwei Jahre. Wer in ein anderes Bundesland umzieht, hat womöglich Probleme mit der Anerkennung. Damit muss Schluss sein, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deshalb ändern wir das jetzt mit der neuen bundeseinheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz.

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass unseren Pflegekräften Steine in den Weg gelegt werden. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.

Gute Nachrichten für alle, die vor einer Ausbildungsentscheidung stehen, gab es jüngst vom Statistischen Bundesamt. Der Verdienst von Auszubildenden in den Gesundheits- und Pflegeberufen lag im vergangenen Jahr über dem Durchschnitt bei den Ausbildungsberufen. Diese neue und einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die wir jetzt planen, bietet einen guten Einstieg. Sie ist eine gut erklimmbare Sprosse, von der aus es im Pflegeberuf weiter aufwärts gehen kann. Ich danke meiner Kollegin Karin Prien sehr herzlich - unsere Häuser haben den Gesetzentwurf gemeinsam erarbeitet -, und ich danke auch allen Kolleginnen und Kollegen in den beiden Ministerien für die Zusammenarbeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den vorliegenden Gesetzen erreichen wir mehr Befugnisse für Pflegekräfte, weniger Bürokratie und einheitliche Ausbildungswege. Damit werden wir Hemmnisse im Pflegealltag beseitigen. Wir sind dankbar für alle, die beruflich pflegen, und wir wollen all diejenigen motivieren, die einen Pflegeberuf erlernen wollen. Sie brauchen gute Bedingungen, und mit unseren Gesetzen schaffen wir dafür die Voraussetzungen. Ich freue mich auf die Beratungen.

An der Stelle darf ich auch der Kollegin Simone Borchardt zum heutigen Geburtstag gratulieren. Ich weiß, die Pflege ist dir ein besonders Anliegen. Deswegen passt es vielleicht auch ganz gut, dass wir gerade heute diese Gesetzentwürfe hier einbringen.

Herzlichen Dank.

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