Faire Anwerbung Pflege Deutschland (Gütesiegel)

Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ setzt Vorgaben zur Sicherung eines hohen ethischen Standards für die Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU und des EWR), soweit diese nicht durch die Arbeitsverwaltung erfolgt.

Das Gütesiegel bestimmt dafür konkrete Anforderungen an eigenorganisiert anwerbende Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie an international tätige private Personalvermittlungsagenturen. Zentrale Vorgaben sind: Kostenfreiheit der Anwerbung für die Pflegekräfte (Employer-Pays-Prinzip), volle Transparenz zu Ablauf und Ansprechpersonen während des gesamten Anwerbeprozesses für die Pflegekräfte, sowie schriftliche Kommunikation zu zentralen Rechten und Pflichten in einer der Pflegekraft verständlichen Sprache.

Mit dem Gütesiegel trägt Deutschland zugleich den einschlägigen internationalen Normen und Standards Rechnung, wie zum Beispiel dem dem Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den General Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment and Definition of Recruitment Fees and Related Costs der ILO. Durch unabhängige Prüfungen wird sichergestellt, dass die Kriterien des Gütesiegels eingehalten werden.

Das Gütesiegel ist ein staatliches Siegel der Bundesrepublik Deutschland, das durch gesetzliche Vorgaben geregelt ist. Inhaberin des Gütesiegels sowie der Gewährleistungsmarke „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das Gütesiegel wird herausgegeben vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA) und (weiter-)entwickelt vom Deutschen Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF), welches ein Projekt im KDA ist. Erteilt wird das staatliche Gütesiegel mit der Zustimmung des BMG als RAL-Gütezeichen durch die Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. Anträge zur Erteilung des Gütezeichens können direkt bei der GAPA gestellt werden.

Die Gütegemeinschaft sorgt für eine aufwands- und kosteneffiziente Erteilung sowie eine wirksame Kontrolle in Selbstorganisation der Gesundheitswirtschaft. Mitglieder der Gütegemeinschaft können alle Gütesiegelinhaber sein. Diese treffen sodann in eigener Zuständigkeit, aber auf Grundlage der Anforderungen des staatlichen Gütesiegels, die Regelungen für den Erteilungsbetrieb. Die Gütegemeinschaft ist Mitglied des RAL-Dachverbands. Das BMG als Inhaberin des Gütesiegels und der Gewährleistungsmarke wacht über die ordnungsgemäße Arbeit der beteiligten Institutionen.

Weitere Informationen

Stand: 11. August 2025

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.