Beschwerden über die Kranken- oder Pflegeversicherung
Widerspruch gegen eine Entscheidung der Kranken- oder Pflegekasse
Die Kranken- und Pflegekassen handeln in eigener Verantwortung. Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie dagegen Widerspruch und bei Erfolglosigkeit des Widerspruchs Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erheben. Des Weiteren kann eine Entscheidung der Kranken- bzw. Pflegekasse durch die jeweilige Aufsichtsbehörde überprüft werden. Deren Name und Anschrift erfahren Sie bei Ihrer Kranken bzw. Pflegekasse. Die Aufsichtsbehörde ist zudem im Impressum der Internetseite der Kranken- und Pflegekasse angegeben.
Postbeamtenkrankenkasse
Die Aufsicht über die Postbeamtenkrankenkasse übt die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost aus.
Kontaktdaten:
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Deutsche Bundespost
Friesdorfer Straße 123
53175 Bonn
Telefon 0228 9744-0
Telefax 0228 9744-25870
Internet: www.banst-pt.de
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Für die Aufsicht über die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten ist das Bundesministerium für Verkehr zuständig.
Kontaktdaten:
Bundesministerium für Verkehr
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Telefon 030 18300-0
Telefax 030 18300-1920
E-Mail: buergerinfo(at)bmdv.bund.de
Kontaktformular
Aufsichtsbehörden des Medizinischen Dienstes
Der Medizinische Dienst (MD) ist der medizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Er ist regional tätig. Ihre Beschwerde richten Sie zunächst direkt an den zuständigen MD Ihres Bundeslandes. Bei jedem MD ist eine unabhängige Ombudsperson bestellt, an die sich Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des MD vertraulich wenden können: Liste der zuständigen Ombudspersonen. Die Kontaktdaten des Medizinischen Dienstes in Ihrem Bundesland finden Sie auf den Internetseiten des MD.
Die Aufsicht über den MD führt das entsprechende Landesministerium für Gesundheit bzw. Soziales.
Hinweis
Die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde mit vollständiger Adressangabe ist im Impressum der Internetseite der MD angegeben.
Beschwerdestellen für Privatversicherte
Wenn Sie Fragen zu Ihrer privaten Krankenversicherung haben, wenden Sie sich zunächst direkt an das Versicherungsunternehmen. Wenn Sie sich mit Ihrer Versicherung nicht einigen können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Ihnen steht der Weg zum sogenannten Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung offen. Der Ombudsmann steht als anerkannte Anlaufstelle für außergerichtliche Streitschlichtung in Angelegenheiten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Über die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens informiert der Ombudsmann auf seiner Homepage.
Kontaktdaten:
OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon 0800 2550444
Telefax 030 20458931
www.pkv-ombudsmann.de
Alternativ können Sie sich an die Aufsicht über die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, die in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wenden. Die BaFin informiert auf ihrer Website über die Einzelheiten des Beschwerdeverfahrens.
Kontaktdaten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon 0228 4108-0
BaFin-Verbrauchertelefon: 0800 2100500 sowie 0228 29970299 (für Anrufe aus dem Ausland)
Telefax 0228 4108-1550
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Klage gegen eine Entscheidung Ihres privaten Krankenversicherungsunternehmens bei dem zuständigen Zivilgericht einzulegen. Sofern es sich um eine Angelegenheit der privaten Pflegepflichtversicherung handelt, ist das Sozialgericht zuständig.