Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (4. AMG-Änderungsgesetz)

Mit dem Gesetz werden Anpassungen im Arzneimittelgesetz (AMG) vorgenommen, die durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln erforderlich geworden sind. Durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln sind die Regeln für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen nun europaweit verbindlich vorgegeben.

Gesetz 23.12.2016

4. AMG-Änderungsgesetz

Inkrafttreten: 24.12.2016

Wortlaut des Gesetzes - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 16.12.2016
Bundestag, 3. Lesung: 11.11.2016
Bundestag, 2. Lesung: 09.11.2016
Bundesrat, 1. Durchgang: 22.04.2016
Bundestag, 1. Lesung: 14.04.2016
Kabinett: 09.03.2016

Referentenentwurf: 25.11.2015
Referentenentwurf zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 390 KB)

Stellungsnahmen

Stand: 23. Dezember 2016
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