Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)

Mit dem Notfallsanitätergesetz wurde die Rettungsassistentenausbildung grundlegend modernisiert und aktuellen Anforderungen angepasst. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ergänzt das Gesetz. Sie enthält die inhaltlichen Anforderungen an die neue Ausbildung sowie Bestimmungen zu ihrer Durchführung. Zudem regelt sie die staatliche Prüfung und staatliche Ergänzungsprüfung. Daneben umfasst sie Vorschriften zur Durchführung der Anerkennungsverfahren bei Ausbildungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Notfallsanitätergesetzes abgeschlossen wurden.

Verordnung 19.12.2013

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Inkrafttreten: 01.01.2014

Verordnung im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat: 29.11.2013

Referentenentwurf: 17.06.2013

Was sind Gesundheitsberufe?

Eine Definition des Begriffs der Gesundheitsberufe gibt es nicht. Allgemein werden darunter alle die Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit der Gesundheit zu tun haben. Nur für einen Teil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig; viele entwickeln sich auch ohne Reglementierung, das heißt, ohne dass es eine staatliche Ausbildungsregelung gibt.

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Stand: 19. Dezember 2013
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