Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten

Das Robert Koch-Institut wird durch das Gesetz beauftragt, ein elektronisches Meldewesen einzurichten. Künftig sollen Meldedaten durchgängig elektronisch übermittelt und verarbeitet werden, von der Arztpraxis oder dem Labor über das zuständige Gesundheitsamt bis zum Robert Koch-Institut. Dabei werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich soll der bürokratische Aufwand verringert werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen.

Gesetz 24.07.2017

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten

Inkrafttreten: 25.07.2017

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 07.07.2017
Bundestag, 2./3. Lesung: 01.06.2017
Bundesrat, 1. Durchgang: 10.02.2017
Bundestag, 1. Lesung: 26.01.2017
Kabinett: 21.12.2016

Referentenentwurf: 21.09.2016
Referentenentwurf zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 581 KB)

Stellungnahmen

Stand: 24. Juli 2017
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