Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
Das Robert Koch-Institut wird durch das Gesetz beauftragt, ein elektronisches Meldewesen einzurichten. Künftig sollen Meldedaten durchgängig elektronisch übermittelt und verarbeitet werden, von der Arztpraxis oder dem Labor über das zuständige Gesundheitsamt bis zum Robert Koch-Institut. Dabei werden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten. Zugleich soll der bürokratische Aufwand verringert werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen.