Gesetz zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht

Das Gesetz Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe schafft die Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger und Physiotherapeuten.

Gesetz 22.04.2016

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU in deutsches Recht

Inkrafttreten: 23.04.2016

Wortlaut des Gesetzes - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 29.01.2016
Bundestag, 2./3. Lesung: 17.12.2015
Bundesrat, 1. Durchgang: 27.11.2015
Bundestag, 1. Lesung: 12.11.2015
Kabinett: 14.10.2015

Referentenentwurf: 17.06.2015
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 893 KB)

Was sind Gesundheitsberufe?

Eine Definition des Begriffs der Gesundheitsberufe gibt es nicht. Allgemein werden darunter alle die Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit der Gesundheit zu tun haben. Nur für einen Teil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig; viele entwickeln sich auch ohne Reglementierung, das heißt, ohne dass es eine staatliche Ausbildungsregelung gibt.

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Stellungnahmen

Stand: 22. April 2016
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