Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen

Gesetz 25.11.2016

Inkrafttreten: 26.11.2016

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt
Bundesrat, 2. Durchgang: 23.09.2016
Bundestag, 2./3. Lesung: 23.06.2016
Bundesrat, 1. Durchgang: 17.06.2016
Bundestag, 1. Lesung: 02.06.2016
Kabinett: 04.05.2016

Referentenentwurf: 25.02.2016
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 233 KB)

Das Gesetz sieht Erleichterungen für Gewebezubereitungen zur unmittelbaren Anwendung sowie für Blutstammzellen aus dem Knochenmark, dem peripheren Blut und dem Nabelschnurblut vor.

Stellungnahmen

Stand: 25. November 2016
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