GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

Um eine gute Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen. Um sie dabei zu unterstützen sieht das Gesetz schlüssige Vorgaben für das Aufsichtsverfahren, klare Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung sowie eine Stärkung der internen Transparenzpflichten und Kontrollmechanismen vor.

Gesetz 28.02.2017

Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht

Inkrafttreten: 01.03.2017

Gesetz im Wortlaut - Bundegesetzblatt

Kabinett:16.11.2017

Bundesrat, 2. Durchgang: 10.02.2017
Bundestag, 2./3. Lesung: 26.01.2017
Bundesrat, 1. Durchgang: 16.12.2016
Bundestag, 1. Lesung: 15.12.2016

Referentenentwurf: 22.09.2016
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 526 KB)

Stellungnahmen

Stand: 28. Februar 2017
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