Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)

Die mit dem Pflegestärkungsgesetz eingeführten Maßnahmen helfen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und unterstützen die Pflegekräfte bei ihrer Arbeit. Leistungen können nun individueller in Anspruch genommen werden und die Höhe der Leistungsbeträge ist gestiegen.

Gesetz 23.12.2014

Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Inkrafttreten: 01.01.2015

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 07.11.2014
Bundestag, 2./3. Lesung: 17.10.2014
Bundestag, 1. Lesung: 04.07.2014
Bundesrat, 1. Durchgang: 11.07.2014
Kabinett: 28.05.2014

Referentenentwurf: 08.04.2014
Referentenentwurf zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 368 KB)

Glossarartikel

Etwa 2,9 Millionen Menschen (soziale und private Pflegeversicherung) in Deutschland sind derzeit pflegebedürftig. Sie und ihre Angehörigen haben bereits zum 1. Januar 2015 durch das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) deutlich mehr Unterstützung erhalten. So wurden fast alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung angehoben.

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Stellungnahmen

Stand: 23. Dezember 2014
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