Transplantationsregistergesetz (TxRegG)

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines bundesweiten Transplantationsregisters geschaffen. In dem Register sollen die transplantationsmedizinischen Daten zusammengeführt werden.

Gesetz 14.10.2016

Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters

Inkrafttreten: 01.11.2016

Gesetz im Wortlaut - Bundesgesetzblatt

Bundesrat, 2. Durchgang: 23.09.2016
Bundestag, 2./3. Lesung: 07.07.2016
Bundesrat, 1. Durchgang: 13.05.2016
Bundestag, 1. Lesung: 28.04.2016
Kabinett: 23.03.2016

Referentenentwurf: 08.12.2015
zum Download (PDF, nicht barrierefrei, 279 KB)

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Stellungnahmen

Stand: 14. Oktober 2016
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